BGBl. II Nr. 153/2013
Änderung der Lebensmittelgutachterverordnung
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Lebensmittelgutachterverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1geändertZ 12, Z 13
… 16 unveränderte Absätze
Anlage (zu den §§ 3 und 4)
Gruppe A
1. Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 2 genannte Waren oder um Honig handelt
2. Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
Gruppe B
3. Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Z 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
4. Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
5. Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
6. Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
7. Alkoholische Getränke
Gruppe C
8. Gebrauchsgegenstände
9. Kosmetische Mittel
10. Zusatzstoffe (als solche)
Gruppe D
11. Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
Gruppe E
12. Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem Lebensmittelgesetz 1975 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG unterliegen
Gruppe F
13. Toxikologische Bewertung von Waren, die dem Lebensmittelgesetz 1975 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG unterliegen
Schlagworte