Das Gebiet des Königreichs Norwegen
BGBl. II Nr. 480/2022
Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Anlage 1
Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich
A. Gebiete der Europäischen Union
Jene Mitgliedstaaten und Gebiete die in Anhang römisch eins der Verordnung (EU) 2017/625 aufgelistet sind. Gebiete die in dieser Liste ausdrücklich ausgenommen sind gelten als Drittstaaten.
B. Gebiete des EWR
- Ziffer eins
- Ziffer 2Das Gebiet von Island*
*mit Ausnahme von lebenden Tieren, Samen und Embryonen
C. Gebiete mit besonderen Verträgen
- Ziffer einsDas Gebiet von Andorra
- Ziffer 2Das Gebiet der Färöer Inseln
- Ziffer 3Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein
- Ziffer 4Das Gebiet von San Marino
- Ziffer 5Das Gebiet von Nordirland
- Ziffer 6Das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft