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BGBl. III Nr. 127/2023

kundgemacht 29.08.2023 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Kundmachung BGBl. III Nr. 127/2023× zu Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.09.2023 · idF BGBl. III Nr. 127/2023 Anl. 1↗RIS↗

Anhang 1

Dokumente, die als Grundlage für den Nachweis der Staatsangehörigkeit einer Person durch die ersuchte Vertragspartei dienen
(Verweis Artikel 11 Absatz 3)

Die Staatsangehörigkeit gilt auf der Grundlage der folgenden Dokumente als eindeutig nachgewiesen, sofern diese von der ersuchten Vertragspartei für echt befunden wurde:

  1. Ziffer eins
    abgelaufener nationaler Reisepass und gegebenenfalls ein Verweis auf eine gültige indische Reisepassnummer aus dem Europäischen Visa-Informationssystem (VIS);
  2. Ziffer 2
    und, falls vorhanden, eines der nachstehend angeführten Dokumente:
  3. Ziffer 3
    gültiger oder abgelaufener nationaler Personalausweis;
  4. Ziffer 4
    Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  5. Ziffer 5
    abgelaufenes Ersatzreisedokument bzw. konsularischer Laissez-Passer;
  6. Ziffer 6
    gegebenenfalls abgelaufenes europäisches Reisedokument (Europäischer Laissez-Passer) oder von den indischen Behörden ausgestelltes internationales Reisedokument;
  7. Ziffer 7
    Nachweis der Einbürgerung oder Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit;
  8. Ziffer 8
    Militärausweis;
  9. Ziffer 9
    Seefahrtsbuch oder Ausweisdokument für Seeleute, ausgestellt gemäß der Genfer Konvention vom 19. Juni 2003 und dem Londoner Übereinkommen1 vom 9. April 1965;
  10. Ziffer 10
    alle anderen von einem anderen Staat ausgestellten, mit einem Lichtbild versehenen staatlichen Dokumente, in denen die Staatsangehörigkeit angeführt ist oder aus denen sie klar hervorgeht, wie z. B. Führerschein oder Geburtsurkunde.

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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1975,.