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BGBl. II Nr. 132/2023

kundgemacht 27.04.2023 RIS↗
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Kundmachung BGBl. II Nr. 132/2023× zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.05.2023 · idF BGBl. II Nr. 132/2023 Anl. 1↗RIS↗

Anlage

Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert)