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BGBl. III Nr. 41/2026

kundgemacht 24.04.2026 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Kundmachung BGBl. III Nr. 41/2026× zu Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse×

Änderungen durch diese Kundmachung

Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 29.04.2026 · idF BGBl. III Nr. 41/2026 Anl. 1↗RIS↗

Anlage römisch eins

Als Anhalt dienende Kriterien für die Identifizierung von Gebieten

  1. Litera a
    Einzigartigkeit;
  2. Litera b
    Seltenheit;
  3. Litera c
    besondere Bedeutung für Lebensstadien von Arten;
  4. Litera d
    besondere Bedeutung der dort vorkommenden Arten;
  5. Litera e
    Bedeutung für bedrohte, gefährdete oder im Rückgang befindliche Arten oder Lebensräume;
  6. Litera f
    Anfälligkeit, auch gegenüber dem Klimawandel und der Versauerung der Meere;
  7. Litera g
    Zerbrechlichkeit;
  8. Litera h
    Empfindlichkeit;
  9. Litera i
    biologische Vielfalt und Produktivität;
  10. Litera j
    Repräsentativität;
  11. Litera k
    Abhängigkeit;
  12. Litera l
    Naturbelassenheit;
  13. Litera m
    ökologische Konnektivität;
  14. Litera n
    wichtige darin ablaufende ökologische Prozesse;
  15. Litera o
    wirtschaftliche und soziale Faktoren;
  16. Litera p
    kulturelle Faktoren;
  17. Litera q
    kumulative und grenzüberschreitende Auswirkungen;
  18. Litera r
    langsame Erholung und geringe Widerstandsfähigkeit;
  19. Litera s
    Angemessenheit und Durchführbarkeit;
  20. Litera t
    Replikation;
  21. Litera u
    Nachhaltigkeit der Reproduktion;
  22. Litera v
    Vorhandensein von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.