BGBl. Nr. 602/1923
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen, betreffend die Durchführung der Artikel 93, 191 bis 196 des Staatsvertrages von Saint-Germain.
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
Zusatzprotokoll.
Die beiderseitigen Delegierten kommen ferner darin überein, daß von der im Artikel römisch sechs vorgesehenen Abgabe die Archivalien über Verhandlungen ausgenommen sein sollen, die sich in ihrem weiteren Zusammenhange über die ganze ehemalige österreichisch-ungarische Monarchie oder größere Gebiete derselben erstrecken.
Wien, den 26. Juni 1923.