BGBl. II Nr. 154/2026
FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026 – FH-MTD-AV 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 11neu
Anlage 11
Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Ergotherapie
Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung hat sämtliche Versorgungsphasen in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.
Bei der Auswahl der Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten ist auf eine entsprechende Vielfalt der Gesundheits- bzw. Lebenssituationen sowie auf die Diversität der Krankheitsbilder, Beeinträchtigungen sowie Altersgruppen zu achten.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 15 ergotherapeutische Prozesse durchzuführen und zu dokumentieren.
Pflichtbereiche:
- Ziffer einsOrthopädie, Traumatologie, Handchirurgie, Rheumatologie
- Ziffer 2Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, psychische Gesundheit
- Ziffer 3Geriatrie und Gesundheit im Alter, innere Medizin
- Ziffer 4Neurologie
- Ziffer 5Pädiatrie und Kinder- und Jugendgesundheit
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
- Ziffer einsSpezielle klinische Bereiche (unter anderem Onkologie, postakute Infektionssyndrome, Palliativversorgung)
- Ziffer 2Betriebliches Gesundheitsmanagement, Berufliche Rehabilitation und (Re-) Integration
- Ziffer 3Gemeinwesenorientiertes Arbeiten mit vulnerablen Gruppen, Personen und deren Angehörigen bzw. Bezugspersonen sowie Organisationen und Einrichtungen
- Ziffer 4Public Health
- Ziffer 5Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung
- Ziffer 6Entwicklung und Anwendung von Medizinprodukten und assistierende Technologien inkl. AAL