BGBl. II Nr. 154/2026
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage 13
Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Orthoptik
Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, habilitative und rehabilitative Bereiche zu umfassen.
Pflichtbereiche:
- Ziffer einsOrthoptik, Pleoptik und Strabologie
- Ziffer 2Neuroophthalmologie/Neuroorthoptik
- Ziffer 3Refraktionsbestimmung
- Ziffer 4Ophthalmologische Untersuchungsmethoden, insbesondere Durchführung von geräte- und computerunterstützte Untersuchungsmethoden, wie Perimetrie, Hornhauttopografie, Fundusfotografie und Optische Kohärenztomografie
Alle Pflichtbereiche haben auch Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.
In den Pflichtbereichen Orthoptik, Pleoptik, Strabologie und Neuroophthalmologie bzw. -orthoptik sind bei Patientinnen und Patienten mit konkomitanten und/oder inkomitanten strabologischen Krankheitsbildern ein orthoptischer Standardstatus und, in Abhängigkeit vom Krankheitsbild, ein erweiterter orthoptischer Status durchzuführen, die erhobenen Befunde und Daten zu interpretieren und zu dokumentieren, orthoptische Behandlungskonzepte zu erstellen und orthoptische, pleoptische und optische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen.
Im Pflichtbereich Refraktionsbestimmung sind subjektive und objektive Refraktionsbestimmungen einschließlich Skiaskopie zu ermitteln und zu dokumentieren.
Im Pflichtbereich Ophthalmologische Untersuchungsmethoden sind ophthalmologische Untersuchungsmethoden durchzuführen und zu dokumentieren.
Bei folgenden Interventionen ist eine beobachtende Teilnahme erforderlich:
- StrichaufzählungAugenmuskeloperationen
- StrichaufzählungCVI-Diagnostik bzw. Frühförderungsmaßnahmen
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
- Ziffer einsOrthoptische (Re)Habilitation bei zentralen Sehstörungen
- Ziffer 2Low Vision Rehabilitation
- Ziffer 3Kontaktlinsen
- Ziffer 4Interprofessioneller Bereich (zB Sehfrühförderung, Rehabilitation, Forschung)