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BGBl. II Nr. 198/2019

kundgemacht 04.07.2019 RIS↗
Spengler/in-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Spengler/Spenglerin (Spengler/in-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe 1 § 0↗RIS↗
Anl. 14aufgehoben
in Kraft 01.04.2005 – 31.07.2019 · idF BGBl. II Nr. 177/2005 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 198/2019 Anl. 14↗RIS↗

Anlage 14

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Spengler
Berufsbild

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

Messen

Messen

Messen

Anreißen

Anreißen

Anreißen

Feilen

-

-

Meißeln

-

-

Zuschneiden

Zuschneiden

Zuschneiden

Sägen

-

-

Schleifen von Werkzeugen

Schleifen

-

Bohren und Senken

-

-

Schaben

-

-

Gewindeschneiden von Hand

-

-

Nieten

Nieten

-

Weichlöten

Weich- und Hartlöten

Weich- und Hartlöten

-

-

Kleben

Abkanten

Abkanten

Abkanten

Biegen

Biegen

Biegen

Strecken

Strecken

Strecken

Stauchen

Stauchen

Stauchen

Wulsten

Wulsten

Wulsten

Runden

Runden

Runden

Bördeln

Bördeln

Bördeln

Schweifen

Schweifen

Schweifen

-

Drahteinlegen

-

-

Sicken

Sicken

Falzen

Falzen

Falzen

Hämmern

Hämmern

Hämmern

-

Richten

Richten

-

Spannen

Spannen

-

Gasschmelzschweißen ohne Zwangslage

Gasschmelzschweißen ohne Zwangslage

-

Elektroschweißen ohne Zwangslage

Elektroschweißen ohne Zwangslage

-

Elektrisches Widerstandsschweißen

Elektrisches Widerstandsschweißen

Treiben und Aufziehen

Treiben und Aufziehen

Treiben und Aufziehen

-

Ausführen von Abwicklungen

Ausführen von Abwicklungen

-

Herstellen von Schablonen

Herstellen von Schablonen

Lesen von einfachen Werkzeichnungen

Lesen von Werkzeichnungen

Lesen von Werkzeichnungen

-

Anfertigen von Skizzen

Anfertigen von Skizzen

Montieren von Blechteilen

Montieren von Blechteilen

Montieren von Blechteilen

-

Berechnen von Flächen und Körpern

Grundkenntnisse der wichtigsten Arten des Oberflächenschutzes zur Verhinderung von Korrosion

Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.

Verhältniszahlen

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)