BGBl. I Nr. 15/2010
Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006
Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 15geändertÜberschrift · A: Text, Z 3 · B · C · D · E · F
Anhang XV
Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
1. Bezeichnung des Auftraggebers;
2. Kategorie (Bauleistung, Lieferung, Dienstleistung) sowie Gegenstand der Leistung mit möglichst genauer Angabe von Art und Umfang der Leistung (gegebenenfalls Teilleistung) sowie Erfüllungsort und Leistungsfrist; Umstände, die eine besondere Eignung erfordern.
3. Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer Anerkennung oder Gleichhaltung gemäß den §§ 373c, 373d und 373e GewO 1994, BGBl. Nr. 194, oder einer Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Architektenverordnung, BGBl. Nr. 694/1995, oder einer Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995. Hinweis auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1.
… 34 unveränderte Absätze
1. Hinweise, wo und wann die zur Verfassung des Angebotes notwendigen Ausschreibungsunterlagen eingesehen oder beschafft werden können oder dass diese über Aufforderung zugesendet werden; allfällige Kosten der Unterlagen;
2. Datum und Ort für die Einreichung der Angebote;
3. Zuschlagsfrist;
4. Zulässigkeit von Teilangeboten;
5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativ- oder Abänderungsangeboten;
6. Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).
1. Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
2. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind;
3. Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
4. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
5. Auswahlkriterien;
6. Hinweise auf automationsunterstützte Angebotslegung, für die Abgabe von elektronischen Angeboten erforderliche Angaben (insbesondere Angaben gemäß den §§ 113 bis 115 bzw. den §§ 261 und 262).
1. Art des Wettbewerbes;
2. Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang von Wettbewerbsarbeiten;
3. Bei nicht offenen Wettbewerben (Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl):
a) Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer,
b) gegebenenfalls Namen bereits ausgewählter Teilnehmer,
c) Auswahlkriterien,
Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme;
4. Teilnahmeberechtigung;
5. Beurteilungskriterien;
6. Absichtserklärung zum weiteren Vergabeverfahren;
7. Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenerstattung haben;
8. Termine.
1. Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen;
2. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind (insbesondere Nachweise gemäß den §§ 70 ff);
3. Stelle, bei der genauere Informationen (Bewerbungsunterlagen) über die gewünschte Leistung erhältlich sind;
4. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber;
5. Zuschlagskriterien.
1. Nachweise gemäß den §§ 70 ff bzw. § 231.