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BGBl. II Nr. 1/2023

kundgemacht 02.01.2023 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. II Nr. 1/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen 10 § 0↗RIS↗
Anl. 2/m1geändertÜberschrift, Text, Tabelle, sublit bb, Schlussteil (neu)
in Kraft 01.09.2021 – 31.08.2023 · idF BGBl. II Nr. 250/2021 · danach: BGBl. II Nr. 1/2023 Anl. 2/m1↗RIS↗
in Kraft 01.09.2023 – 31.08.2025 · idF BGBl. II Nr. 1/2023 · danach: BGBl. II Nr. 204/2024 Anl. 2/m1↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
Anlage B/m1
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
VIERTER FÜNFTER TEIL: STUNDENTAFELN
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände
Klassen und Wochenstunden
Summe
Lehrverpflichtungsgruppe Lehrver-pflichtungs-gruppe
5. Kl.
6. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
Oberstufe Ober-stufe
Religion/Ethik4 Religion/Ethik1)
2
2
2
2
8
(III)/III
Deutsch
4
3
3
3
13
(I)
Erste lebende Fremdsprache
3
3
3
3
12
(I)
Zweite lebende Fremdsprache / Latein
4
3
3
3
13
(I)
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung
1
2
2
2
7
III
Geographie und Wirtschaftskunde wirtschaftliche Bildung
2
1
2
2
7
(III)
Mathematik
4
3
3
3
13
(II)
Biologie und Umweltkunde Umweltbildung
2
2
–
2
6
III
Chemie
–
–
2
2
4
(III)
Physik
–
2
2
2
6
(III)
Psychologie und Philosophie
–
–
2
2
4
III
1)
1)
1)
1)
I
Musik2)
4/4/2/–3)
5/5/2/–3)
4/4/2/–3)
3/3/2/–3)
(IVa)4)
Musikerziehung *)
4/4/2/–
5/5/2/–
4/4/2/–
3/3/2/–
(IVa) 3)
Instrumentalmusik und Gesang2)
2/–/–/–3)
2/–/–/–3)
2/–/–/–3)
2/–/–/–3)
245)
IV
Instrumentalmusik Kunst und Gesang * Gestaltung2)
2/–/–/– –/2/4/63)
2/–/–/– –/2/5/73)
2/–/–/– –/2/4/63)
2/–/–/– –/2/3/53)
24 2)
IV (IVa)4)
Bildnerische Erziehung * Technik und Design2)
–/2/4/6 2
–/2/5/7 –
–/2/4/6 –
–/2/3/5 –
2
(IVa) 3IV)
Werkerziehung *)
2
–
–
–
2
(IV)
Informatik
2
–
–
–
2
II
Bewegung und Sport * Sport2)
3
2
2
2
9
(IVa)
Summe der Pflichtgegenstände
35
30
32
33
130
bb) Wahlpflichtgegenstände
6
6
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)
136
_________________________ ___________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
1) Alternativ 2 Typenbildende Pflichtgegenstände.
2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in 3 Bezieht sich auf die schulstufenbezogene Summenbildung der 8. Klasse 5 Wochenstunden drei alternativen Pflichtgegenstände.
3) 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
4) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 5 Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.
Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung. bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
b) Deutschförderklassen FREIGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..
20
(I)
Religion……………………………………….
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………...
x2
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl…………………...
x3
Wie Anlage A.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung A.
______________________ d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Wochenstunden pro Semester
Lehrverpflichtungsgruppen
Deutsch in der Deutschförderklasse
20
(I)
Religion
2
(III)
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)
x2)
Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand
Gesamtwochenstundenzahl
x3)
___________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
FÜNFTER TEIL Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNTE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:
MUSIKERZIEHUNG MUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
… 5 unveränderte Absätze
Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.
Lehrstoff:
5. bis 8. Klasse:
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG KUNST UND GESTALTUNG
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
WERKERZIEHUNG TECHNIK UND DESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):
Wie die Bildungs- und Lehraufgabe im Pflichtgegenstand Technisches Werken Technik und Design der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
… 8 unveränderte Absätze
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
– Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme geben
– Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen erwerben
– Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse gewinnen
– Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen anregen
– sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln ermöglichen
– den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte vermitteln
– die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
– die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
– Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen soziokulturellen Kontext geben
– Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen entwickeln helfen
… 24 unveränderte Absätze
– Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten
– zur Orientierung in der technischen Umwelt beitragen
– zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses beitragen
– einen Beitrag zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung leisten
– für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten sorgen
– zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern führen
– zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums anregen
– zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.) beitragen
– zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein anregen
– zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe dienen
– einen Beitrag zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung leisten
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze (5. Klasse):
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
… 4 unveränderte Absätze
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotenzial und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“ im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Werkpraxis
– sich mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen auseinandersetzen
– Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
… 7 unveränderte Absätze
– Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
– funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
– funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen usw.)
– zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
– funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
– Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
– Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen
Reflexion
– sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen auseinandersetzen
– Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
– klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen soziokulturellen Einbettung kennen lernen
– Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
… 7 unveränderte Absätze
– Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
– Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
– die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
– Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
– manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen
Dokumentation und Präsentation
– sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
– mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN b) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: B.
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände B) FREIGEGENSTÄNDE
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers Wie Anlage B.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage B.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage B.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage B.