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Anlage B/m1
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL: STUNDENTAFELN
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe |
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe |
Religion/Ethik4) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III)/III(römisch drei)/III |
Deutsch | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I)(römisch eins) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I)(römisch eins) |
Zweite lebende Fremdsprache / Latein | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I)(römisch eins) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | IIIrömisch drei |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III)(römisch drei) |
Mathematik | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (II)(römisch zwei) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | IIIrömisch drei |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III)(römisch drei) |
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III)(römisch drei) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
| 1) | 1) | 1) | 1) | | Irömisch eins |
Musikerziehung *) | 4/4/2/– | 5/5/2/– | 4/4/2/– | 3/3/2/– | 
| | (IVa) 3)(römisch vier a) 3) |
Instrumentalmusik und Gesang *) | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 24 2) | IVrömisch vier |
Bildnerische Erziehung *) | –/2/4/6 | –/2/5/7 | –/2/4/6 | –/2/3/5 | | (IVa) 3)(römisch vier a) 3) |
Werkerziehung *) | 2 | – | – | – | 2 | (IV)(römisch vier) |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | IIrömisch zwei |
Bewegung und Sport *) | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa)(römisch vier a) |
Summe der Pflichtgegenstände | 35 | 30 | 32 | 33 | 130 | |
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bb) Wahlpflichtgegenstände | | | 6 | | 6 | |
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 136 | |
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*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternativ.
2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).
4) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.
b) Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I)(römisch eins) |
Religion………………………………………. | 2 | (III)(römisch drei) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………... | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 | |
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Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:
MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.
Lehrstoff: 5. bis 8. Klasse:
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):
Wie die Bildungs- und Lehraufgabe im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme geben
Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen erwerben
Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse gewinnen
Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen anregen
sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln ermöglichen
den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte vermitteln
die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext geben
Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen entwickeln helfen
Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten
zur Orientierung in der technischen Umwelt beitragen
zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses beitragen
einen Beitrag zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung leisten
für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten sorgen
zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern führen
zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums anregen
zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.) beitragen
zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein anregen
zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe dienen
einen Beitrag zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung leisten
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze (5. Klasse):
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotenzial und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“ im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Werkpraxis
sich mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen
Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen usw.)
zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen
Reflexion
sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen
Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen
Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen
Dokumentation und Präsentation
sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.