Rechtstracker.at

Anl. 2/m1

Fassungen
01.09.2006 bis 31.08.2017 — BGBl. II Nr. 321/2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/m1 heute01.09.2026 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
Anl. 2/m101.09.202531.08.2026 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
Anl. 2/m101.09.202331.08.2025 § → § BGBl. II Nr. 1/2023
Anl. 2/m101.09.202131.08.2023 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 2/m101.09.201831.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 230/2018
Anl. 2/m101.09.201731.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 219/2016
Anl. 2/m101.09.200631.08.2017 § → § BGBl. II Nr. 321/2006
Anl. 2/m101.09.200431.08.2006 BGBl. II Nr. 277/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, m, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2006BGBl. II Nr. 321/2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2017danach: BGBl. II Nr. 219/2016

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 10, Ziffer 3,)

2. klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 20,)

Text

Anlage B/m1

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL: STUNDENTAFEL
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

3

3

3

13

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

2

2

–

2

6

römisch drei

Chemie

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik

–

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

–

–

2

2

4

römisch drei

 

1)

1)

1)

1)

 

römisch eins

Musikerziehung *)

4/4/2/–

5/5/2/–

4/4/2/–

3/3/2/–

 

(römisch vier a) 3)

Instrumentalunterricht *)

2/–/–/–

2/–/–/–

2/–/–/–

2/–/–/–

24 2)

römisch vier

Bildnerische Erziehung *)

–/2/4/6

–/2/5/7

–/2/4/6

–/2/3/5

 

(römisch vier a) 3)

Werkerziehung *)

2

–

–

–

2

(römisch vier)

Informatik

2

–

–

–

2

römisch zwei

Bewegung und Sport *)

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

35

30

32

33

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

_________________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Alternativ.

2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.

3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.

Lehrstoff: 5. bis 8. Klasse:

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

WERKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:

Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.

Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:

  • Strichaufzählung
    Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen
  • Strichaufzählung
    Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen
  • Strichaufzählung
    sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln
  • Strichaufzählung
    den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte
  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen
  • Strichaufzählung
    die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.)
  • Strichaufzählung
    Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext
  • Strichaufzählung
    Qualitätsbewusstein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung

entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag

  • Strichaufzählung
    zur Orientierung in der technischen Umwelt
  • Strichaufzählung
    zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses
  • Strichaufzählung
    zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten
  • Strichaufzählung
    zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern
  • Strichaufzählung
    zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums
  • Strichaufzählung
    zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.)
  • Strichaufzählung
    zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
  • Strichaufzählung
    zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe
  • Strichaufzählung
    zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen

Mensch und Gesellschaft:

Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung

Natur und Technik:

Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit (“Bionik”); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen

Gesundheit und Bewegung:

Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt “Lehrstoff” sind auf die Sachbereiche “Gebaute Umwelt”, “Technik”

und “Produktgestaltung bzw. Design” vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.

Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.

Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen.

Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen (“Lernen mit allen Sinnen”) im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.

Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.

Lehrstoff: 5. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich praktisch mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
  • Strichaufzählung
    funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
  • Strichaufzählung
    funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen usw.)
  • Strichaufzählung
    zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen in der Verarbeitung und Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe machen
  • Strichaufzählung
    funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
  • Strichaufzählung
    klassische Handwerkstechniken und Konstruktionsprinzipien kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen
  • Strichaufzählung
    den bewussten Vollzug der Realisierung eines Objekts von der Idee bis zur Verwirklichung erleben

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
  • Strichaufzählung
    Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
  • Strichaufzählung
    manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40082227