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BGBl. III Nr. 1/2022

kundgemacht 18.01.2022 RIS↗Parlament↗
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Kundmachung BGBl. III Nr. 1/2022× zu Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P7)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P7) 11 § 0↗RIS↗
Anl. 2geändertTabelle
in Kraft 23.10.2003 – 19.01.2022 · idF BGBl. III Nr. 157/2004 · danach: BGBl. III Nr. 1/2022 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft 20.01.2022 – 25.02.2023 · idF BGBl. III Nr. 1/2022 Anl. 2↗RIS↗
… 8 unveränderte Absätze
Anhang II
Zur eingeschränkten Verwendung vorgesehene Stoffe
Sofern in diesem Protokoll nicht anders angegeben, gilt dieser Anhang für die nachstehend aufgeführten Stoffe nicht, wenn sie in folgender Form vorkommen:
i)
als Verunreinigungen in Produkten,
ii)
in bis zum Zeitpunkt der Durchführung hergestellten oder in Gebrauch befindlichen Artikeln oder
iii)
als standortbeschränkte chemische Zwischenverbindungen, die bei der Herstellung eines oder mehrerer anderer Stoffe auftreten und somit chemisch umgewandelt werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt jede nachstehende Verpflichtung mit In-Kraft-Treten des Protokolls.
Stoff
Durchführungsbestimmungen
Verwendungsbeschränkungen
Bedingungen
DDT
CAS: 50-29-3
erlaubt
1.
Die Verwendung ist nur als Komponente einer integrierten Schädlingsbekämpfungs- strategie und nur im notwendigen Maße und nur bis zu einem Jahr nach dem Datum der Einstellung der Herstellung gemäß Anhang I zulässig.
1.
zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Krankheiten wie Malaria und Enzephalitis
2.
als chemische Zwischenverbindung zur Herstellung von Dicofol.
2.
Die Verwendung wird spätestens zwei Jahre nach In-Kraft-Tretens dieses Protokolls einer Neubeurteilung unterzogen.
HCH
CAS: 608-73-1
Der Einsatz von technischem HCH (dh. HCH-Isomerengemischen) wird auf die Verwendung als Zwischenprodukt in der Chemieproduktion beschränkt.
Der Einsatz von Produkten, bei denen mindestens 99% des HCH-Isomers in der Gammaform vorliegen dh. Lindan, CAS: 58-89-9), wird auf folgende Verwendungen beschränkt:
Alle eingeschränkten Verwendungen von Lindan werden im Rahmen des Protokolls spätestens zwei ( Jahre nach dem In-Kraft-Treten einer Neubeurteilung unterzogen.
1.
Saatgutbehandlung;
2.
Ausbringung auf den Boden mit unmittelbar anschließender Einarbeitung in die Ackerkrume;
3.
professionelle Schutz- und industrielle Behandlung von Schnitt-, Bau- und Rundholz;
4.
örtlich begrenzter Einsatz als Insektizid im öffentlichen Gesundheitswesen und im Veterinärwesen;
5.
nicht flugtechnische Ausbringung auf Baumsämlinge, Einsatz im kleinen Maßstab, für Rasenflächen sowie Verwendung für Baumschulbestände und Zierpflanzen innerhalb und außerhalb von Gebäuden;
6.
Innenanwendungen im Industrie- und Wohnungssektor.
PCB a)
PCB, die sich nach Anhang I ab dem Tag des In-Kraft-Tretens in Verwendung befinden oder bis zum 31. Dezember 2005 hergestellt werden.
Die Vertragsparteien unternehmen entschlossene Anstrengungen, um Folgendes zu erreichen:
a)
die völlige Einstellung der Verwendung identifizierbarer PCB in Geräten (d.h. Transformatoren, Kondensatoren oder andere Behälter mit darin befindlichen Restflüssigkeiten), die PCB in Mengen über 5 dm3 und in Konzentrationen von 0,05% PCB oder darüber enthalten, so bald wie möglich, jedoch nicht später als am 31. Dezember 2010 bzw. bei Staaten im Übergang zur Marktwirtschaft am 31. Dezember 2015;
b)
die umweltgerechte Vernichtung oder Dekontamination aller unter Buchstabe a bezeichneten flüssigen PCB und anderer nicht in Geräten befindlicher flüssiger PCB mit mehr als 0,005% PCB-Gehalt so bald als möglich, jedoch nicht später als am 31. Dezember 2015 bzw. bei Staaten im Übergang zur Marktwirtschaft am 31. Dezember 2020 und
c)
die umweltgerechte Dekontamination oder Entsorgung von unter Buchstabe a bezeichneten Geräten.
Perfluoroctansulfonat
(PFOS)(a)
a)
Fotoresistlacke und Antireflexbeschichtungen für fotolithografische Prozesse;
Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Verwendungen einzustellen, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Spätestens im Jahr 2015 und danach alle vier Jahre erstattet jede Vertragspartei, die diese Stoffe verwendet, Bericht über die bei Einstellung der Verwendung erzielten Fortschritte und übermittelt dem Exekutivorgan Informationen über diese Fortschritte. Auf der Grundlage dieser Berichte werden diese eingeschränkten Verwendungen einer Neubeurteilung unterzogen.
b)
fotografische Beschichtungen von Filmen, Papieren und Druckplatten;
c)
Mittel zur prühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (VI) und Netzmittel für überwachte Galvanotechniksysteme;
d)
Hydraulikflüssigkeiten für die Luftfahrt;
e)
bestimmte medizinische Geräte (wie Schichten aus Ethylen-Tetrafluorethylen- Copolymer (ETFE) und Herstellung von röntgendichten ETFE, medizinische In-vitro-Diagnostika und CCDFarbfilter).
a) ____________________
Die Vertragsparteien vereinbaren, im Rahmen des Protokolls bis zum 31. Dezember 2004 die Herstellung und Verwendung von polychlorierten Terphenylen und „Ugilec“ einer erneuten Beurteilung zu unterziehen. a) Der Begriff Perfluoroctansulfonat (PFOS) bezeichnet Stoffe mit der Summenformel C8F17SO2X, wobei X = OH, Metallsalz, Halogenid, Amid und andere Derivative einschließlich Polymeren.
Schlagworte
Schnittholz, Bauholz, Industriesektor
Anl. 2geändertTabelle
in Kraft 20.01.2022 – 25.02.2023 · idF BGBl. III Nr. 1/2022 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft ab 26.02.2023 · idF BGBl. III Nr. 1/2022 Anl. 2↗RIS↗
… 8 unveränderte Absätze
Anhang II
Zur eingeschränkten Verwendung vorgesehene Stoffe
Sofern in diesem Protokoll nicht anders angegeben, gilt dieser Anhang für die nachstehend aufgeführten Stoffe nicht, wenn sie in folgender Form vorkommen:
i)
als Verunreinigungen in Produkten,
ii)
in bis zum Zeitpunkt der Durchführung hergestellten oder in Gebrauch befindlichen Artikeln oder
iii)
als standortbeschränkte chemische Zwischenverbindungen, die bei der Herstellung eines oder mehrerer anderer Stoffe auftreten und somit chemisch umgewandelt werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt jede nachstehende Verpflichtung mit In-Kraft-Treten des Protokolls.
Stoff
Durchführungsbestimmungen
Verwendungsbeschränkungen
Bedingungen
Kurzkettige chlorierte Paraffine(b)
a)
Flammschutzmittel für Gummi, das in Förderbändern in der mineralgewinnenden Industrie verwendet wird;
Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Verwendungen einzustellen, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Spätestens im Jahr 2015 und danach alle vier Jahre erstattet jede Vertragspartei, die diese Stoffe verwendet, Bericht über die bei Einstellung der Verwendung erzielten Fortschritte und übermittelt dem Exekutivorgan Informationen über diese Fortschritte. Auf der Grundlage dieser Berichte werden diese eingeschränkten Verwendungen einer Neubeurteilung unterzogen.
b)
Flammschutzmittel in Dichtungsmassen.
Perfluoroctansulfonat
(PFOS)(a)
a)
Fotoresistlacke und Antireflexbeschichtungen für fotolithografische Prozesse;
Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Verwendungen einzustellen, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Spätestens im Jahr 2015 und danach alle vier Jahre erstattet jede Vertragspartei, die diese Stoffe verwendet, Bericht über die bei Einstellung der Verwendung erzielten Fortschritte und übermittelt dem Exekutivorgan Informationen über diese Fortschritte. Auf der Grundlage dieser Berichte werden diese eingeschränkten Verwendungen einer Neubeurteilung unterzogen.
b)
fotografische Beschichtungen von Filmen, Papieren und Druckplatten;
c)
Mittel zur prühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (VI) und Netzmittel für überwachte Galvanotechniksysteme;
d)
Hydraulikflüssigkeiten für die Luftfahrt;
e)
bestimmte medizinische Geräte (wie Schichten aus Ethylen-Tetrafluorethylen- Copolymer (ETFE) und Herstellung von röntgendichten ETFE, medizinische In-vitro-Diagnostika und CCDFarbfilter).
____________________
a) Der Begriff Perfluoroctansulfonat (PFOS) bezeichnet Stoffe mit der Summenformel C8F17SO2X, wobei X = OH, Metallsalz, Halogenid, Amid und andere Derivative einschließlich Polymeren.
b) Der Begriff ‚kurzkettige chlorierte Paraffine‘ bezeichnet chlorierte Alkane mit einer Kohlenstoffkettenlänge von 10 bis 13 Kohlenstoffatomen und einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 % GHT.
Schlagworte
Schnittholz, Bauholz, Industriesektor