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BGBl. II Nr. 106/2025

kundgemacht 11.06.2025 RIS↗
Änderung der Angaben zur Wirkungsorientierung-VO
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Darstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften (Angaben zur Wirkungsorientierung-VO) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 106/2025× zu Angaben zur Wirkungsorientierung-VO×

Änderungen durch diese Kundmachung

Angaben zur Wirkungsorientierung-VO 42 § 0↗RIS↗
Anl. 2geändertTabelle
in Kraft 30.07.2011 – 11.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 244/2011 · danach: BGBl. II Nr. 106/2025 Anl. 2↗RIS↗
in Kraft ab 12.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 106/2025 Anl. 2↗RIS↗
Anhang 2: Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene des Globalbudgets im Bundesvoranschlag
Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n
Beitrag zu Wirkungsziel/en
Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen:
Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für n+1
Istzustand aus dem letzten Bericht nach § 7 Wirkungs-controllingverordnung
Kommentar zu Maßnahmen aus dem vorangegangenen Bundesvoranschlag, die im gegenständlichen Bundesvoranschlag nicht mehr unter den fünf wichtigsten Maßnahmen angeführt sind
Empfehlungen des Rechnungshofes
Stellungsnahme des haushaltsleitenden Organs zu den Empfehlungen des Rechnungshofes
Schlagworte
Wirkungscontrollingverordnung