Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
30.07.2011 bis 11.06.2025 — BGBl. II Nr. 244/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute12.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 106/2025
Anl. 230.07.201111.06.2025 BGBl. II Nr. 244/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Angaben zur Wirkungsorientierung-VO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

30.07.2011BGBl. II Nr. 244/2011

Außerkrafttretensdatum

11.06.2025danach: BGBl. II Nr. 106/2025

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz eins,).

Text

Anhang 2: Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene des Globalbudgets im Bundesvoranschlag

 

 

Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen:

Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für n+1

Istzustand aus dem letzten Bericht nach Paragraph 7, Wirkungs-controllingverordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar zu Maßnahmen aus dem vorangegangenen Bundesvoranschlag, die im gegenständlichen Bundesvoranschlag nicht mehr unter den fünf wichtigsten Maßnahmen angeführt sind

 

 

Empfehlungen des Rechnungshofes

 

 

Stellungsnahme des haushaltsleitenden Organs zu den Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Schlagworte

Wirkungscontrollingverordnung

Im RIS seit

09.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025

Gesetzesnummer

20007393

Dokumentnummer

NOR40131040