Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 12.06.2025 — BGBl. II Nr. 106/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute12.06.2025 § → § BGBl. II Nr. 106/2025
Anl. 230.07.201111.06.2025 BGBl. II Nr. 244/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Angaben zur Wirkungsorientierung-VO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 106 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

12.06.2025BGBl. II Nr. 106/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz eins,).

Text

Anhang 2: Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene des Globalbudgets im Bundesvoranschlag

 

 

Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen:

Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für n+1

Istzustand aus dem letzten Bericht nach Paragraph 7, Wirkungs-controllingverordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar zu Maßnahmen aus dem vorangegangenen Bundesvoranschlag, die im gegenständlichen Bundesvoranschlag nicht mehr unter den fünf wichtigsten Maßnahmen angeführt sind

 

 

 

 

 

 

 

Schlagworte

Wirkungscontrollingverordnung

Im RIS seit

12.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025

Gesetzesnummer

20007393

Dokumentnummer

NOR40269596