Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Angaben zur Wirkungsorientierung-VO
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 244/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 12 Abs. 1).Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz eins,).
Text
ANHANG
Anhang 1: Angaben zur Wirkungsorientierung auf Ebene der Untergliederung im Bundesvoranschlag | |
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Wirkungsziel: |
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Warum dieses Wirkungsziel: |
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Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt: |
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Wie sieht Erfolg aus: |
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Zuletzt aktualisiert am
11.04.2014
Dokumentnummer
NOR40131036