BGBl. I Nr. 97/2025
Abgabenänderungsgesetz 2025
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mindestbesteuerungsgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das EU-Amtshilfegesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Tabaksteuergesetz 2022, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Werbeabgabegesetz 2000, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2025 – AbgÄG 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2geändertZ 1
… 3 unveränderte Absätze
Anlage
(zu § 20e Abs. 2)
Parameter, welche zusätzlich im Grünen Bericht gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 – LWG, BGBl. Nr. 375/1992 idgF, auszuweisen sind:
1. Für das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß § 35 Pachten misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
2. Für das forstwirtschaftliche Vermögen der Ertrag, dargestellt pro Hektar forstwirtschaftlicher Fläche aus
… 10 unveränderte Absätze
a) Nutzung von Nadelsägerundholz | |
b) Nutzung von Laubsägerundholz | |
c) Nutzung von Nadelindustrierundholz | |
d) Nutzung von Laubindustrierundholz | |
e) Nutzung von Nadelrohholz für energetische Nutzung | |
f) Nutzung von Laubrohholz für energetische Nutzung | |
g) forstwirtschaftlichen Dienstleistungen | |
h) sonstige Subventionen | |
abzüglich von Arbeitnehmerentgelten und Vorleistungen für | |
i) Frostbaumpflanzen | |
j) Energie | |
k) Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | |
l) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel | |
m) forstwirtschaftliche Dienstleistungen | |
n) Instandhaltung von Maschinen und Geräten | |
o) Instandhaltung von baulichen Anlagen | |
p) andere Vorleistungsgüter und Dienstleistungen | |
q) Abschreibungen für Ausrüstungsgüter | |
r) Abschreibungen für Bauten | |
s) sonstige Abschreibungen | |
t) sonstige Produktionsabgaben | |
1. Für das landwirtschaftliche Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem landwirtschaftlichem Vermögen pro Hektar reduzierter landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
2. Für das Weinbauvermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem Weinbauvermögen pro Hektar Weingarten ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
3. Für das gärtnerische Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem gärtnerischen Vermögen pro Hektar gärtnerisch genutztes Vermögen ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
1. Erträge aus Laubholz je Festmeter Laubholz
2. Erträge aus Nadelholz je Festmeter Nadelholz
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