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BGBl. II Nr. 254/2006

kundgemacht 06.07.2006 RIS↗
Änderung der Trinkwasserverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Trinkwasserverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 254/2006× zu TWV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Trinkwasserverordnung (TWV) 9 § 0↗RIS↗
Anl. 3geändertText, Schlussteil (entfallen), Tabelle
in Kraft 01.09.2001 – 06.07.2006 · idF BGBl. II Nr. 304/2001 · danach: BGBl. II Nr. 254/2006 Anl. 3↗RIS↗
in Kraft 07.07.2006 – 30.10.2012 · idF BGBl. II Nr. 254/2006 · danach: BGBl. II Nr. 359/2012 Anl. 3↗RIS↗
Anhang III
Spezifikationen für die Analyse der Parameter
1. Parameter, für die Analyseverfahren spezifiziert sind
Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Parameter haben, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist, Referenzfunktion; andernfalls dienen sie als Orientierungshilfe. Referenzfunktion. Wird ein anderes als das angegebene Verfahren eingesetzt, ist nachzuweisen, dass das eingesetzte Verfahren vergleichbare Ergebnisse zum Referenzverfahren liefert.
Coliforme Bakterien und Escherichia coli (E. coli) (ÖNORM ISO 9308-1)
Enterokokken (ÖNORMISO 9308-1 7899-2)
Enterokokken Pseudomonas aeruginosa (ISO 7899-2ÖNORM EN 12780)
Pseudomonas aeruginosa (ISO 12780)
Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei
22 °C
(ÖNORM EN ISO 6222)
Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei
37 °C 22°C (ÖNORM EN ISO 6222)
Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei 37°C (ÖNORM EN ISO 6222)
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Membranfiltration, dann anaerobe Bebrütung der Membran auf m-CP-Agar (sieheAnmerkung 1) bei 44 +- 1 °C ± 1°C über 21 +- ± 3 Stunden. Auszählen aller dunkelgelben Kolonien, die nach einer Bedampfung mit Ammoniumhydroxid über eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden rosafarben oder rot werden.
Anmerkung 1: Zusammensetzung des m-CP-Agar:
Basismedium
Basismedium
Tryptose
30 g
Hefeextrakt
20 g
Saccharose
5 g
L-Cysteinhydrochlorid
1 g
MgSO4•7H2O
0,1 g
Bromkresolpurpur
40 mg
Agar
15 g
Wasser
1 000 ml
Die Bestandteile des Basismediums auflösen und einen pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und Folgendes hinzufügen:
D-Cycloserin
400 mg
Polymyxin-B-Sulfat
25 mg
Indoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in 8 ml sterilem Wasser
60 mg
Filter-sterilisierte 0,5 %ige Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung
20 ml
Filter-sterilisierte 4,5 %ige Lösung von FeCl3•6H2O
2 ml
Tryptose                                  30 g
Hefeextrakt                                20 g
Saccharose                                  5 g
L-Cysteinhydrochlorid                      1 g
MgSO tief 4 H tief 2 O                      0,1 g
Bromkresolpurpur                          40 mg
Agar                                      15 g
Wasser                                  1 000 ml
Die Bestandteile des Basismediums auflösen und einen
pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C
für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und
Folgendes hinzufügen:
D-Cycloserin                              400 mg
Polymyxin-B-Sulfat                        25 mg
Indoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in
8 ml sterilem Wasser                      60 mg
Filter-sterilisierte 0,5%ige
Phenolphtalein-Diphosphat-Lösung          20 ml
Filter-sterilisierte
4,5%ige FeCl tief 3 6H tief 2 O            2 ml
2. Parameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind
2.1. Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen.
Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das Ergebnis verwendete Analyseverfahren mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei geeignet ist, dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und C anzugeben Nachweisgrenze zu messen.
(Anm Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B und C anzugeben.: Tabelle nicht darstellbar!)
2.2. Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.
Parameter
Richtigkeit
in % des
Parameter-
wertes
(Anm. 1)
Präzision
in % des
Parameter-
wertes
(Anm. 2)
Nachweis-
grenze in % des Para-
meterwertes
(Anm. 3)
Bedingungen
Anmerkungen
Acrylamid
Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren
Aluminium
10
10
10
Ammonium
10
10
10
Antimon
25
25
25
Arsen
10
10
10
Benzo-(a)-
pyren
25
25
25
Benzol
25
25
25
Bor
10
10
10
Bromat
25
25
25
Cadmium
10
10
10
Chlorid
10
10
10
Chrom
10
10
10
Leitfähigkeit
10
10
10
Kupfer
10
10
10
Cyanid
10
10
10
1,2-Dichlor-
ethan
25
25
10
Epichlorhydrin
Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren
Fluorid
10
10
10
Eisen
10
10
10
Blei
10
10
10
Mangan
10
10
10
Quecksilber
20
10
10
Nickel
10
10
10
Nitrat
10
10
10
Nitrit
10
10
10
Oxidierbarkeit
25
25
10
Anm. 4
Pestizide
25
25
25
Anm. 5
Polyzyklische aromatische Kohlen-
wasserstoffe
25
25
25
Anm. 6
Selen
10
10
10
Natrium
10
10
10
Sulfat
10
10
10
Tetrachlor-
ethen
25
25
10
Anm. 7
Trichlorethen
25
25
10
Anm. 7
Trihalo-
methane insgesamt
25
25
10
Anm. 6
Vinylchlorid
Anhand der Produkt-
spezifikation
zu kontrollieren
Anmerkung 1: Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die 2.2.
sich als Differenz zwischen Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Mittelwert aus Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.
großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren
Anmerkung 1:
Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.
Anmerkung 2:
Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als annehmbare Präzision gilt die zweifache relative Standardabweichung.
Anmerkung 3:
Nachweisgrenze ist entweder
- die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder
- die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
Anmerkung 4:
Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem Milieu mittels Permanganat durchzuführen.
Anmerkung 5:
Die Verfahrenskennwerte gelten für jedes einzelne Pestizid und hängen von dem betreffenden Pestizid ab.
Anmerkung 6:
Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 25% des Parameterwerts in Anhang I.
Anmerkung 7:
Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 50% des Parameterwerts in Anhang I.
Wert ergibt.
Anmerkung 2: Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der
Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer
Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung
von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als
annehmbare Präzision gilt die zweifache relative
Standardabweichung.
Anmerkung 3: Nachweisgrenze ist entweder
- die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb
einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit
einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder
- die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb
einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
Anmerkung 4: Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem
Milieu mittels Permanganat durchzuführen.
Anmerkung 5: Die Verfahrenskennwerte gelten für jedes einzelne
Pestizid und hängen von dem betreffenden Pestizid ab.
Anmerkung 6: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen
spezifizierten Stoffe bei 25% des Parameterwerts in
Anhang I.
Anmerkung 7: Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen
spezifizierten Stoffe bei 50% des Parameterwerts in
Anhang I.
3. Indikatorparameter, für die keine Verfahrenskenndaten
angegeben Angegeben sind
Färbung
… 3 unveränderte Absätze
Geruch
Geschmack
Organisch gebundener Kohlenstoff
Trübung (Anmerkung 1)
Anmerkung 1: Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 25%, einer Präzision von 25% und einer Nachweisgrenze von 25% zu messen.
Anmerkung 1:
Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 25%, einer Präzision von 25% und einer Nachweisgrenze von 25% zu messen.