BGBl. III Nr. 67/2008
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
ANLAGE C
Vorschriften und Verfahren für Untersuchungen, Ausstellung der
Zulassungszeugnisse, Klassifikationsgesellschaften, Abweichungen,
Ausnahmegenehmigungen, Kontrollen, Ausbildung und Prüfungen von
Sachkundigen
Anmerkung, Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2008,)