Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
BGBl. III Nr. 106/2020
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
ANHANG römisch drei
LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH DEN ARTIKELN 3, 4 UND 8 DES ABKOMMENS SOWIE ANHANG römisch eins
- Ziffer eins
- Ziffer 2Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
- Ziffer 3Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
- Ziffer 4Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr).