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BGBl. II Nr. 363/2021

kundgemacht 18.08.2021 RIS↗
Einführung des Klimatickets
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets
Kundmachung BGBl. II Nr. 363/2021× zu Einführung des Klimatickets×

Änderungen durch diese Kundmachung

Einführung des Klimatickets neu § 0↗RIS↗
Anl. 3neu
in Kraft ab 19.08.2021 · idF BGBl. II Nr. 363/2021 Anl. 3↗RIS↗

Beilage 3: Datenmeldeblätter

Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß Paragraph 8, Absatz 3 und 10 in Verbindung mit Beilage 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinen Vorschrift (Abschnitt A)

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das vom VU beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:

Ausgangswerte

Ziffer 2019

Anmerkung

Tariferlöse Grundfahrtberechtigung ohne Zusatzleistungen Gesamt (in EUR)

 

Betrag exkl. Umsatzsteuer (netto)

von Fahrgästen insgesamt zurückgelegte PKM

 

-

Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigen das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem – abgesehen von sonst etwa im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen erfolgenden üblichen Hinweisen auf die Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers – uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.

Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß Paragraph 8, Absatz 5, in Verbindung mit Beilage 2 (Abschnitt B)

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das VU können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:

Daten Vertrieb

Abzurechnendes Kalenderjahr

Anzahl verwanderter KundInnen

 

Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigt das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.

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(Unterschrift Verkehrsunternehmen)