kann sich psychotherapie-wissenschaftliche Publikationen selbständig erschließen und sie methodenkritisch rezipieren;
BGBl. II Nr. 292/2024
Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Psychotherapie-Ausbildung, Approbationsprüfung und Qualitätssicherung 2024 (Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung – PTh-AAQV 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung (PTh-AAQV 2024)
neu
§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
Anlage 3
Wissenschaftliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, (Dritter Ausbildungsabschnitt)
Die Absolventinnen bzw. Absolventen verfügen über vertiefte psychotherapie-wissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen und sind in der Lage, sich in psychotherapie-wissenschaftliche Diskurse einzubringen und durch die Auseinandersetzung mit psychotherapie-wissenschaftlichen Veröffentlichungen Konsequenzen für die Reflexion und Gestaltung ihrer psychotherapeutischen Praxis abzuleiten.
Die Absolventin bzw. der Absolvent
- Ziffer eins
- Ziffer 2ist in der Lage, über allgemeine psychotherapie-wissenschaftliche Grundlagen und clusterspezifische Konzepte, Theorien und Forschungsergebnisse fundiert Auskunft zu geben;
- Ziffer 3kann differenzierte Bezüge zwischen psychotherapie-wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und der Gestaltung sowie Reflexion der eigenen psychotherapeutischen Praxis herstellen und darlegen, in welcher Weise sich die eigene psychotherapeutische Praxis an Ergebnissen der Psychotherapiewissenschaft orientiert;
- Ziffer 4kann kompetent an aktuellen psychotherapie-wissenschaftlichen Diskursen teilnehmen;
- Ziffer 5verfügt über die Kompetenz, psychotherapie-wissenschaftliche Kenntnisse auszuweiten, um in weiterführender Weise psychotherapie-wissenschaftlich tätig sein zu können;
- Ziffer 6verfügt über Kenntnisse der Geschichte der Psychotherapie und der Psychotherapiefoschung.