BGBl. II Nr. 372/2024
Änderung der Post-Erhebungs-Verordnung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3geändertTabelle
Anlage 3
Erhebungsbereich: Sonstige Informationen
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen |
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
Anzahl an Hausbrieffachanlagen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
Beschwerden | Anzahl | Jahreswert | Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe |
Nachhaltigkeitskennzahlen | Anzahl | Stand per Jahresletzten | Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro |