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BGBl. II Nr. 372/2024

kundgemacht 16.12.2024 RIS↗
Änderung der Post-Erhebungs-Verordnung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 372/2024× zu PEV 2019×

Änderungen durch diese Kundmachung

Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) 7 § 0↗RIS↗
Anl. 3geändertTabelle
in Kraft 01.04.2019 – 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 27/2019 · danach: BGBl. II Nr. 372/2024 Anl. 3↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 372/2024 Anl. 3↗RIS↗
Anlage 3
Erhebungsbereich: Sonstige Informationen
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungszeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Anzahl an Hausbrieffachanlagen
Anzahl
Jahreswert
Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte
Beschwerden
Anzahl
Jahreswert
Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe
Nachhaltigkeitskennzahlen
Anzahl
Stand per Jahresletzten
Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro