Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Post-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 27/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anlage 3
Erhebungsbereich: Sonstige Informationen
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
Anzahl an Hausbrieffachanlagen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
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Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024
Dokumentnummer
NOR40212669