Rechtstracker.at

Anl. 3 PEV 2019

Fassungen
ab 01.01.2025 — BGBl. II Nr. 372/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3 heute01.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 372/2024
Anl. 301.04.201931.12.2024 BGBl. II Nr. 27/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Post-Erhebungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2019, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2025BGBl. II Nr. 372/2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PEV 2019

Index

91/02 Post

Text

Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen

Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Anzahl an Hausbrieffachanlagen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Beschwerden

Anzahl

Jahreswert

Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe

Nachhaltigkeitskennzahlen

Anzahl

Stand per Jahresletzten

Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro

Im RIS seit

17.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2024

Gesetzesnummer

20010565

Dokumentnummer

NOR40267265