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BGBl. Nr. 18/1980

kundgemacht 15.01.1980 RIS↗
18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
Kundmachung BGBl. Nr. 18/1980× zu Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien) neu § 0↗RIS↗
Anl. 5neu
in Kraft ab 20.12.1979 · idF BGBl. Nr. 18/1980 Anl. 5↗RIS↗

Anlage 5

5. Koordinierung und Verstärkung der Aktivitäten im kulturellen Bereich

Zielsetzung

Erreichung einer erhöhten Koordination und Kooperation im kulturellen Bereich zwischen Bund und Land Wien.

Maßnahmen

Schaffung eines ständigen Kontaktgremiums. Dieses hat die optimale Nutzung bzw. Zweckwidmung der Theatergebäude, die Möglichkeiten zur Schaffung eines kulturellen Jugendzentrums und der Förderung einer Revitalisierung des Ronachergebäudes zu überprüfen.