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BGBl. II Nr. 275/2008

kundgemacht 29.07.2008 RIS↗
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 275/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
Anl. 5neu
in Kraft 01.09.2008 – 02.10.2009 · idF BGBl. II Nr. 275/2008 · danach: BGBl. II Nr. 322/2009 Anl. 5↗RIS↗

Anlage 5

Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von, Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der, Länder herangezogen werden

Ausbildungsdauer insgesamt: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung

Ausbildungsinhalte:

  • Strichaufzählung
    Allgemein:
    1. Ziffer eins
      Organisation und Aufgaben der Agentur oder der jeweiligen Untersuchungsanstalt des Landes
    2. Ziffer 2
      Abläufe bei der Untersuchung, Sachverständigentätigkeit, Probennahme(methoden), Probenbeschreibung, Sensorik, Analytik (Eignung von Analysenmethoden, Parameter)
    3. Ziffer 3
      Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG bei den zuständigen Behörden
    4. Ziffer 4
      Organisation und Aufgaben des BMGFJ
- Entsprechend den Bestimmungen der Lebensmittelgutachterverordnung:
  1. Ziffer eins
    Lebensmittel tierischer Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 2, genannte Waren oder um Honig handelt
  2. Ziffer 2
    Milch und Milchprodukte einschließlich Käse
  3. Ziffer 3
    Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, soweit es sich nicht um in Ziffer 4, 5 und 6 angeführte Waren handelt, sowie alkoholfreie Getränke
  4. Ziffer 4
    Fette und Öle, Kakao und Kakaoerzeugnisse
  5. Ziffer 5
    Mahl- und Schälprodukte, Brot- und Backerzeugnisse
  6. Ziffer 6
    Zucker, Zuckerarten, Honig, Speiseeis, Süßwaren
  7. Ziffer 7
    Alkoholische Getränke
  8. Ziffer 8
    Gebrauchsgegenstände
  9. Ziffer 9
    Kosmetische Mittel
  10. Ziffer 10
    Zusatzstoffe (als solche)
  11. Ziffer 11
    Trinkwasser, Mineralwasser und sonstige Wässer für den menschlichen Gebrauch
  12. Ziffer 12
    Mikrobiologie/Hygiene der Waren, die dem LMSVG unterliegen
  13. Ziffer 13
    Toxikologische Bewertung von Waren, die dem LMSVG unterliegen

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 480 UE

Ausbildungsinhalte:

  • Strichaufzählung
    Allgemein:
    1. Ziffer eins
      Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
    2. Ziffer 2
      Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
    3. Ziffer 3
      Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
    4. Ziffer 4
      Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
    5. Ziffer 5
      Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
    6. Ziffer 6
      Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Erzeugnisse - Spezielle Sachgebiete:
    7. Ziffer eins
      Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
    8. Ziffer 2
      Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
    9. Ziffer 3
      Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen
    10. Ziffer 4
      Trinkwasser