Der vorgeschlagene Plan oder das vorgeschlagene Programm und seine "Art".
BGBl. III Nr. 50/2010
Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 5neu
Anhang römisch fünf
Informationen im Sinne des Artikels 8 Absatz 5
- Ziffer eins
- Ziffer 2Die für seine Annahme zuständige Behörde.
- Ziffer 3Das vorgesehene Verfahren, einschließlich folgender Angaben:
- Litera ader Beginn des Verfahrens;
- Litera bdie Möglichkeiten der Öffentlichkeit, sich zu beteiligen;
- Litera cdie Zeit und der Ort vorgesehener öffentlicher Anhörungen;
- Litera ddie Behörde, von der relevante Informationen zu erhalten sind, und der Ort, an dem die Öffentlichkeit Einsicht in die relevanten Informationen nehmen kann;
- Litera edie Behörde, bei der Stellungnahmen oder Fragen eingereicht werden können, sowie die dafür vorgesehenen Fristen;
- Litera fdie Bezeichnung, welche für den vorgeschlagenen Plan oder das vorgeschlagene Programm relevanten Informationen über die Umwelt, einschließlich der Gesundheit, verfügbar sind.
- Ziffer 4Die Angabe, ob der Plan oder das Programm voraussichtlich einem grenzüberschreitenden Verfahren der Umweltprüfung unterliegen wird.