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BGBl. II Nr. 229/2016

kundgemacht 18.08.2016 RIS↗
Änderung der Giftverordnung 2000
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Giftverordnung 2000 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 229/2016× zu Giftverordnung 2000×

Änderungen durch diese Kundmachung

Giftverordnung 2000 1161 § 0↗RIS↗
Anl. 5geändertZ 1 bis Z 5, Schlussteil
in Kraft 01.02.2001 – 18.08.2016 · idF BGBl. II Nr. 24/2001 · danach: BGBl. II Nr. 229/2016 Anl. 5↗RIS↗
in Kraft ab 19.08.2016 · idF BGBl. II Nr. 229/2016 Anl. 5↗RIS↗
… 5 unveränderte Absätze
Anlage 5
Mindesterfordernisse für einen Erste-Hilfe-Kurs zum Nachweis der notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse
1. Der Kurs wird vom Arbeiter-Samariterbund, vom Roten Kreuz oder einer vergleichbaren Rettungsorganisation durchgeführt.
2. Der Vortragende muss Arzt mit absolvierter Notarztausbildung oder ein Mitarbeiter einer Organisation laut Z 1, der von der Organisation für die Lehrtätigkeit ausgebildet wurde, sein.
3. Teilnehmerhöchstzahl: 20
4. Die durchführende Organisation hat den Lernerfolg der Teilnehmer zu überprüfen und den Teilnehmern im Falle der erfolgreichen Teilnahme an dem Kurs eine Bestätigung darüber auszustellen.
5. Der Kurs hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für diese Gegenstände aufgewendeten Mindestdauer von acht Unterrichtseinheiten (jeweils 50 Minuten) zu erstrecken:
Verpflichtung zur Hilfeleistung Der Kurs hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für diese Gegenstände aufgewendeten Mindestdauer von acht Unterrichtseinheiten (jeweils 50 Minuten) zu erstrecken:
Aufgaben des Ersthelfers Verpflichtung zur Hilfeleistung
Rettungskette Aufgaben des Ersthelfers
Notruf (Einsatzkräfte und Vergiftungsinformationszentrale) Rettungskette
Gefahrgutunfall Notruf (Einsatzkräfte) und Vergiftungsinformationszentrale
Bergung eines Verunglückten Chemikalienunfall, Gefahrgutunfall
Kontrolle der Lebensfunktionen Bergung eines Verunglückten
Bewusstlosigkeit: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen (stabile Seitenlage) Kontrolle der Lebensfunktionen
Atemstillstand Bewusstlosigkeit: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen (Beatmungstabile Seitenlage; ist von den Teilnehmern im Kurs zu üben)
Kreislaufstillstand Atem-Kreislauf-Stillstand: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen (BeatmungHerzdruckmassage und Herzmassage Beatmung; ist von den Teilnehmern im Kurs zu üben)
Schock: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen (Lagerungen im Rahmen der Schockbekämpfung)
Vergiftungen über die Haut, den Verdauungstrakt und die Atemwege: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Selbstschutz
Verätzungen der Haut, der Augen und des Verdauungstraktes, Verbrennungen: Erkennen, Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Wunden und Wundversorgung