BGBl. II Nr. 324/2009
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 7/7geändertÜberschrift, Tabelle, Z 1 (entfallen), Z 2 (entfallen), Schlussteil (entfallen), Text (entfallen), Z 3 bis Z 7 (entfallen) · B · C: Text · C II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL: Text · C III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Überschrift · C: Überschrift · C 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION: Überschrift, Text · III: Text, Überschrift · III 3. ALLGEMEINBILDUNG: Text · III 4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT: Überschrift, Text · III 5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE: Überschrift, Text · III 7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMA…: Überschrift · III 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE: Überschrift
Anlage 7.7
AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
A. Pflichtgegenstände | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||
Jahrgang | ||||||||
I. | II. | III. | ||||||
A.1. | Stammbereich | |||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||
2. | Sprache und Kommunikation: | |||||||
2.1. | Englisch | 3 | 2 | 3 | 8 | (I) | ||
2.2. | Weitere lebende Fremdsprache2 | 3 | 3 | 3 | 9 | (I) | ||
2.3. | Kommunikation und Präsentation3 | 1 | – | – | 1 | III | ||
3. | Allgemeinbildung: | |||||||
3.1. | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | ||
3.2. | Geschichte und Kultur | – | – | 3 | 3 | III | ||
3.3. | Biologie und Ökologie | – | 2 | – | 2 | III | ||
3.4. | Mathematik und angewandte Mathematik | 3 | 2 | 3 | 8 | (I) | ||
4. | Tourismus, Wirtschaft und Recht: | |||||||
4.1. | Tourismusgeografie und Reisewirtschaft | – | – | 2 | 2 | III | ||
4.2. | Tourismus, Marketing und Reisebüro | 2 | 2 | 2 | 6 | II | ||
4.3. | Betriebs- und Volkswirtschaft | – | 3 | 2 | 5 | II | ||
4.4. | Rechnungswesen und Controlling 3 | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||
4.5. | Politische Bildung und Recht | – | – | 2 | 2 | III | ||
5. | Ernährung und Gastronomie: | |||||||
5.1. | Ernährung | 1 | – | – | 1 | III | ||
5.2. | Küchenorganisation und Kochen | 4 | 4 | – | 8 | IV | ||
5.3. | Getränke | 1 | – | – | 1 | III | ||
5.4. | Serviceorganisation und Servieren | 3 | 3 | – | 6 | IV | ||
6. | Betriebspraktikum: | 2 | 2 | – | 4 | (Va) | ||
7. | Bewegung und Sport; Sportliche Animation: | 2 | 2 | 2 | 6 | (IVa) | ||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 31 | 31 | 28 | 90 | ||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2. | ||||||||
16 | ||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 106 | |||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich4 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | |||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte:5 | 2-5 | 3-5 | 3-6 | ||||
1.1. | Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten: | |||||||
Tourismus- und Freizeitmanagement | II | |||||||
Hotel- und Gastronomiemanagement | II | |||||||
1.2. | Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: 6 | |||||||
Fremdsprachenschwerpunkt | I | |||||||
IT-Schwerpunkt | I | |||||||
Fachtheoretischer Schwerpunkt | II | |||||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 2-5 | 3-5 | 3-6 | 8-16 | ||||
2. | Seminare: 6 Fremdsprachenseminar Betriebsorganisatorisches Seminar IT-Seminar Allgemein bildendes Seminar Naturwissenschaftliches Seminar Persönlichkeitsbildendes Seminar Fachtheoretisches Seminar Praxisseminar | |||||||
I | ||||||||
I | ||||||||
I | ||||||||
III | ||||||||
III | ||||||||
III | ||||||||
III | ||||||||
IV | ||||||||
Wochenstundenzahl Seminare | 0-8 | |||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 16 | |||||||
B. Pflichtpraktikum Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang | ||||||||
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen4 | ||||||||
D. Förderunterricht4 | ||||||||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 4 unveränderte Absätze
Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a des Schulorganisationsgesetzes erfolgreich absolviert haben.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.
Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
… 69 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung”, „Getränke” und „Betriebspraktikum” sowie im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung” und “Getränke” und im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschule, der Fachschule für Mode- und Bekleidungstechnik, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistentinnen bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistentinnen bzw. Reisebüroassistenten abzulegen; Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenorganisation und Kochen”, Köchinnen bzw. Köche nur im Prüfungsgebiet „Serviceorganisation und Servieren” eine Vorprüfung abzulegen.
Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann sind im I. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke” sowie im I. und II. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Serviceorganisation und Servieren” befreit.
Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Köchin bzw. Koch sind im I. und II. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenorganisation und Kochen” befreit.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind unter Berücksichtigung vorhandener Vorkenntnisse festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders im I. Jahrgang alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
e) Israelitischer Religionsunterricht
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
… 11 unveränderte Absätze
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
j) Buddhistischer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
… 55 unveränderte Absätze
Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen; Freizeit, soziale Beziehungen;
Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen und Kurzberichte über Erlebnisse.
Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist;
Notizen;
Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);
Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben;
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region/Österreichs;
Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen;
Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs;
Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;
Grundaussagen kurzer Medienberichte zu allgemeinen oder beruflichen Themen;
Kurzberichte und Mitteilungen.
Die eigene Ausbildung und die Ausbildung in englischsprachigen Ländern;
Arbeitswelt und Freizeitverhalten.
Situationen der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;
Besichtigungsprogramme;
Beschwerdemanagement;
Materialien über Tourismusbetriebe analysieren, auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten und präsentieren;
Berufsrelevante Texte mittleren Schwierigkeitsgrads über Themen wie zB Reisemotive, beliebte Reiseformen, Geschichte des Tourismus;
Einfache Formen der Gästekorrespondenz.
Kulturelle und soziale Gegebenheiten des englischen Sprachraums;
Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;
Einfache Präsentationen zu allgemeinen oder beruflichen Themen;
Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten zu allgemeinen oder beruflichen Themen wiedergeben.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Formen des Tourismus, Tätigkeiten und Produkte der verschiedenen touristischen Leistungsträger;
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;
Komplexe Verkaufs- und Verhandlungsgespräche;
Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis unter Zuhilfenahme von Materialien unterschiedlicher Anbieter;
Mitarbeiterinnen- sowie Mitarbeiterprofile und Kundenprofile;
Texte aus der aktuellen Fachliteratur schriftlich und mündlich zusammenfassen.
Medienberichte über aktuelle, insbesondere interkulturelle Themen;
Die wichtigsten Informationen aus Vorträgen über vertraute Themen wiedergeben;
Statistiken;
Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischsprachigen Raums.
I.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das erreichte Niveau entspricht
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können
… 38 unveränderte Absätze
Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen.
Kunden- und Gästebetreuung in der Gastronomie.
Österreich als Tourismusdestination;
Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs.
Situationen aus dem Alltag; persönliche Erfahrungen, Freizeitverhalten, soziale Beziehungen, Wohnen;
Arbeitswelt.
Kunden- und Gästebetreuung in Restaurants, Hotels, Tourismusbüros und Reisebüros;
Beherbergungsformen;
Einfache Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.
Österreich und die Länder der Zielsprache als
Interkulturelle Themen;
Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des Sprachraums der Zielsprache.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Kunden- und Gästebetreuung in Tourismusbüros und anderen touristischen Einrichtungen sowie in der Gastronomie;
Transport und Reise;
Berufliche Tätigkeitsfelder, Bewerbung;
Komplexe Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.
Österreich und die Länder der Zielsprache als Tourismusdestinationen;
Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs;
Interkulturelle Themen;
Aktuelle Themen.
I.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 18 unveränderte Absätze
Wirkung von Sprache und Körpersprache;
Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;
Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).
Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger).
Verkaufs- und Beschwerdegespräch.
Planung und Aufbau einer Rede, rhetorische Mittel, Medieneinsatz;
Kreative Arbeitstechniken;
Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;
Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;
Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);
Selbstpräsentation.
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1. DEUTSCH
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 40 unveränderte Absätze
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten.
Literarische Gattungen und Begriffe;
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Arten und Funktionen; Medienkritik;
Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Medienkritik; Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung; Berufsorientierte
Journalistische Textsorten;
… 14 unveränderte Absätze
Interpretation von Texten.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
I.-II. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei dreistündige Schularbeiten.
3.2. GESCHICHTE UND KULTUR
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 6 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 19 unveränderte Absätze
Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;
Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge.
Bewegung, Ergonomie;
Stoffwechsel (Erkrankungen; Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern, insbesondere Essstörungen, Diabetes);
Kreislaufsystem; Immunsystem;
Nervensystem und Sinnesorgane; Psychohygiene; Suchtprävention;
Hormone, Hormontherapie;
Zivilisationskrankheiten (Arten, Vorsorge).
Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten;
Verhaltensweisen von Tier und Mensch.
Grundlagen;
Gentechnik und Biotechnologie (Anwendungsmöglichkeiten, Entwicklungen, gesetzliche Vorschriften);
Humangenetik.
Für den Tourismus bedeutsame Ökosysteme;
Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus; nachhaltiger Tourismus;
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 36 unveränderte Absätze
I.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 19 unveränderte Absätze
Naturpotenzial;
Raum und Gesellschaft;
Politische und wirtschaftliche Integration;
Tourismus und Verkehr;
Krisengebiete.
Touristische Verkehrsunternehmen;
Verkehrspolitik;
Berufsbilder in der Reisewirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 28 unveränderte Absätze
System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;
Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;
Voraussetzungen für das touristische Angebot;
Umfeldfaktoren;
Entwicklung des Tourismus, Statistik;
Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Tourismusorganisationen in Österreich;
Tourismuspolitik;
Rechtsgrundlagen.
Incoming und Outgoing;
Reiseveranstalter, Reisemittler;
Rechtsgrundlagen;
Arbeitsabläufe, Kundenberatung.
Instrumente, Strategien, Ziele;
Marktforschung, touristische Quellmärkte;
Markenentwicklung;
Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 4 unveränderte Absätze
Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren; Leistungsbereiche der Wirtschaft.
Angebot und Nachfrage im Tourismus;
Hotellerie (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Organisation; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);
Hotelvertragsbedingungen.
… 20 unveränderte Absätze
Rechtsgrundlagen, Vertragsgestaltung;
Konsumentenschutz.
Gründung, Finanzierung und Investition, Bewertung, Sanierung.
Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeitergespräch.
Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;
Wirtschaftliche Entwicklung;
Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;
Geld und Währung;
Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 34 unveränderte Absätze
Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;
Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;
Kalkulationen.
Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;
Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.
Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;
Abgabeverfahren;
Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;
Zusammenarbeit mit dem/der Steuerberater/in (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).
Operatives und strategisches Controlling;
Erfolgs- und Liquiditätsbudget;
Analyse des Jahresabschlusses;
Kennzahlen; Benchmarking;
Controlling im Reisebüro.
I.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 26 unveränderte Absätze
Stufenbau der Rechtsordnung.
Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen.
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;
Konsumentenschutzrecht.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;
Sozialversicherung;
Arbeitslosenversicherung;
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Antritt und Ausübung eines Gewerbes;
Behörden und Verfahren.
Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.
5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
5.1. ERNÄHRUNG
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 15 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Gemeinschaftsverpflegung.
5.3. GETRÄNKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 12 unveränderte Absätze
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 31 unveränderte Absätze
6. BETRIEBSPRAKTIKUM
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 22 unveränderte Absätze
7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.
Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.
Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.
Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Die Schülerinnen und Schüler sollen
1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
… 84 unveränderte Absätze
TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT
Erstellung eines Businessplanes;
Pre-opening Planung, Opening.
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
2. SEMINARE
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Die Schülerinnen und Schüler sollen
… 22 unveränderte Absätze
Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.