Rechtstracker.at

Anl. 7/7

Fassungen
01.09.2009 bis 11.11.2014 — BGBl. II Nr. 324/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 7/712.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 7/701.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 324/2009
Anl. 7/705.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 7/701.09.200704.05.2009 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.200631.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
Anl. 7/724.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 7/701.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 7/701.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 7/701.09.199831.08.1999 § → § BGBl. II Nr. 314/1998
Anl. 7/701.09.199731.08.1998 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.199531.08.1997 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 7/730.10.199331.08.1997 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 7/701.09.198929.10.1993 § → § BGBl. Nr. 571/1989
Anl. 7/710.10.198731.08.1989 BGBl. Nr. 487/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 7

Inkrafttretensdatum

01.09.2009BGBl. II Nr. 324/2009

Außerkrafttretensdatum

11.11.2014danach: BGBl. II Nr. 284/2014

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage 7.7

AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS

Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

Jahrgang

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

2.1.

Englisch

3

2

3

8

(römisch eins)

 

2.2.

Weitere lebende Fremdsprache2

3

3

3

9

(römisch eins)

 

2.3.

Kommunikation und Präsentation3

1

–

–

1

römisch drei

3.

Allgemeinbildung:

 

 

 

 

 

 

3.1.

Deutsch

2

2

2

6

(römisch eins)

 

3.2.

Geschichte und Kultur

–

–

3

3

römisch drei

 

3.3.

Biologie und Ökologie

–

2

–

2

römisch drei

 

3.4.

Mathematik und angewandte Mathematik

3

2

3

8

(römisch eins)

4.

Tourismus, Wirtschaft und Recht:

 

 

 

 

 

 

4.1.

Tourismusgeografie und Reisewirtschaft

–

–

2

2

römisch drei

 

4.2.

Tourismus, Marketing und Reisebüro

2

2

2

6

römisch zwei

 

4.3.

Betriebs- und Volkswirtschaft

–

3

2

5

römisch zwei

 

4.4.

Rechnungswesen und Controlling 3

2

2

2

6

römisch eins

 

4.5.

Politische Bildung und Recht

–

–

2

2

römisch drei

5.

Ernährung und Gastronomie:

 

 

 

 

 

 

5.1.

Ernährung

1

–

–

1

römisch drei

 

5.2.

Küchenorganisation und Kochen

4

4

–

8

römisch vier

 

5.3.

Getränke

1

–

–

1

römisch drei

 

5.4.

Serviceorganisation und Servieren

3

3

–

6

römisch vier

6.

Betriebspraktikum:

2

2

–

4

(römisch fünf a)

7.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation:

2

2

2

6

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

31

31

28

90

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

 

 

 

 

 

 

 

 

16

 

Gesamtwochenstundenzahl

 

 

 

106

 

 

 

 

 

 

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich4 (Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Ausbildungsschwerpunkte:5

2-5

3-5

3-6

 

 

 

1.1.

Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten:

 

 

 

 

 

 

 

Tourismus- und Freizeitmanagement

 

 

 

 

römisch zwei

 

 

Hotel- und Gastronomiemanagement

 

 

 

 

römisch zwei

 

1.2.

Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: 6

 

 

 

 

 

 

 

Fremdsprachenschwerpunkt

 

 

 

 

römisch eins

 

 

IT-Schwerpunkt

 

 

 

 

römisch eins

 

 

Fachtheoretischer Schwerpunkt

 

 

 

 

römisch zwei

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

2-5

3-5

3-6

8-16

 

2.

Seminare: 6

Fremdsprachenseminar

Betriebsorganisatorisches

Seminar

IT-Seminar

Allgemein bildendes Seminar

Naturwissenschaftliches Seminar

Persönlichkeitsbildendes Seminar

Fachtheoretisches Seminar

Praxisseminar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch eins

 

 

 

 

römisch eins

 

 

 

 

römisch drei

 

 

 

 

römisch drei

 

 

 

 

römisch drei

 

 

 

 

römisch drei

 

 

 

 

römisch vier

Wochenstundenzahl Seminare

 

 

 

0-8

 

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

16

 

 

 

 

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen4

D. Förderunterricht4

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

5 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

6 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera b, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, des Schulorganisationsgesetzes erfolgreich absolviert haben.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    mobil und flexibel sein
  • Strichaufzählung
    kritikfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial engagiert,
  • Strichaufzählung
    kreativ,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig und
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.

Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.

Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung”, „Getränke” und „Betriebspraktikum” sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung” und “Getränke” und im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenorganisation und Kochen” und „Serviceorganisation und Servieren” befreit.

Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschule, der Fachschule für Mode- und Bekleidungstechnik, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistentinnen bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistentinnen bzw. Reisebüroassistenten abzulegen; Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenorganisation und Kochen”, Köchinnen bzw. Köche nur im Prüfungsgebiet „Serviceorganisation und Servieren” eine Vorprüfung abzulegen.

Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann sind im römisch eins. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke” sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Serviceorganisation und Servieren” befreit.

Absolventinnen und Absolventen einer Lehre im Beruf Köchin bzw. Koch sind im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenorganisation und Kochen” befreit.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind unter Berücksichtigung vorhandener Vorkenntnisse festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders im römisch eins. Jahrgang alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen privaten, öffentlichen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch korrekt durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen und berufsspezifische Gespräche führen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Englisch als globales Kommunikationsmittel und der Wichtigkeit der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation logisch aufbauen und sich erfolgreich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen können.

Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachler/innen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum, insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen, klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen; Freizeit, soziale Beziehungen;

Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen und Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist;

Notizen;

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben;

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region/Österreichs;

Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen;

Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Grundaussagen kurzer Medienberichte zu allgemeinen oder beruflichen Themen;

Kurzberichte und Mitteilungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung und die Ausbildung in englischsprachigen Ländern;

Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Situationen der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;

Besichtigungsprogramme;

Beschwerdemanagement;

Materialien über Tourismusbetriebe analysieren, auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten und präsentieren;

Berufsrelevante Texte mittleren Schwierigkeitsgrads über Themen wie zB Reisemotive, beliebte Reiseformen, Geschichte des Tourismus;

Einfache Formen der Gästekorrespondenz.

Allgemeine Themen:

Kulturelle und soziale Gegebenheiten des englischen Sprachraums;

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;

Einfache Präsentationen zu allgemeinen oder beruflichen Themen;

Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten zu allgemeinen oder beruflichen Themen wiedergeben.

römisch drei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Formen des Tourismus, Tätigkeiten und Produkte der verschiedenen touristischen Leistungsträger;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;

Komplexe Verkaufs- und Verhandlungsgespräche;

Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis unter Zuhilfenahme von Materialien unterschiedlicher Anbieter;

Mitarbeiterinnen- sowie Mitarbeiterprofile und Kundenprofile;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern;

Texte aus der aktuellen Fachliteratur schriftlich und mündlich zusammenfassen.

Allgemeine Themen:

Medienberichte über aktuelle, insbesondere interkulturelle Themen;

Die wichtigsten Informationen aus Vorträgen über vertraute Themen wiedergeben;

Statistiken;

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischsprachigen Raums.

Schularbeiten:

römisch eins.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. WEITERE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen privaten, öffentlichen und berufsspezifischen Inhaltes verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbst in der Lage sein, einfache Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundstrukturen der Sprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
  • Strichaufzählung
    Standardgespräche in Alltags- und Berufssituationen führen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle des Tourismus und der Freizeitwirtschaft in einfacher Form unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Sprachraumes kennen;
  • Strichaufzählung
    über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und des Nutzens der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.

Das erreichte Niveau entspricht

  • Strichaufzählung
    in der mündlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).
    Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
    • Strichaufzählung
      die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
    • Strichaufzählung
      sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
    • Strichaufzählung
      über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
  • Strichaufzählung
    in der schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Elementary Users A22, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B1 angestrebt werden soll.
    Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können
    • Strichaufzählung
      Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die sowohl mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung als auch mit berufsrelevanten Situationen und Inhalten zusammenhängen (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
    • Strichaufzählung
      sich in einfachen, routinemäßigen sowie berufsrelevanten Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in der Gastronomie.

Allgemeine Themen:

Österreich als Tourismusdestination;

Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs.

römisch zwei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Erfahrungen, Freizeitverhalten, soziale Beziehungen, Wohnen;

Arbeitswelt.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in Restaurants, Hotels, Tourismusbüros und Reisebüros;

Beherbergungsformen;

Einfache Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.

Allgemeine Themen:

Österreich und die Länder der Zielsprache als

Tourismusdestinationen;

Interkulturelle Themen;

Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des Sprachraums der Zielsprache.

römisch drei. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in Tourismusbüros und anderen touristischen Einrichtungen sowie in der Gastronomie;

Transport und Reise;

Berufliche Tätigkeitsfelder, Bewerbung;

Komplexe Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.

Allgemeine Themen:

Österreich und die Länder der Zielsprache als Tourismusdestinationen;

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs;

Interkulturelle Themen;

Aktuelle Themen.

Schularbeiten:

römisch eins.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.3. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
  • Strichaufzählung
    Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
  • Strichaufzählung
    sich auf die Partnerin/den Partner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    angemessenes Feedback geben und annehmen können;
  • Strichaufzählung
    mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikation:

Wirkung von Sprache und Körpersprache;

Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;

Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger).

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

Präsentation:

Planung und Aufbau einer Rede, rhetorische Mittel, Medieneinsatz;

Kreative Arbeitstechniken;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);

Selbstpräsentation.

3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von einem Grundwissen über deutschsprachige – insbesondere die österreichische – Literatur und Kultur am geistigen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe;

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Arten und Funktionen; Medienkritik;

Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke.

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Medienkritik; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

römisch drei. Jahrgang

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Schularbeiten:

römisch eins.-II. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei dreistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
  • Strichaufzählung
    über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Methoden).

Entwicklung der Staats- und Herrschaftsformen, politische Systeme.

Zeitalter der Aufklärung und bürgerlichen Revolutionen.

Imperialistische Herrschafts- und Wirtschaftsformen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur – 19. Jahrhundert.

Österreich in der Zwischenkriegszeit.

Entwicklungen bis 1945.

Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch.

Genozide und Holocaust.

Zeitalter des Pluralismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
  • Strichaufzählung
    Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
  • Strichaufzählung
    über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
  • Strichaufzählung
    über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus setzen können;
  • Strichaufzählung
    für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit, Genetik und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Gesundheitsvorsorge im Tourismus:

Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;

Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge.

Wellness, Bewegung und Gesunderhaltung:

Bewegung, Ergonomie;

Stoffwechsel (Erkrankungen; Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern, insbesondere Essstörungen, Diabetes);

Kreislaufsystem; Immunsystem;

Nervensystem und Sinnesorgane; Psychohygiene; Suchtprävention;

Hormone, Hormontherapie;

Zivilisationskrankheiten (Arten, Vorsorge).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten;

Verhaltensweisen von Tier und Mensch.

Genetik:

Grundlagen;

Gentechnik und Biotechnologie (Anwendungsmöglichkeiten, Entwicklungen, gesetzliche Vorschriften);

Humangenetik.

Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:

Für den Tourismus bedeutsame Ökosysteme;

Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus; nachhaltiger Tourismus;

Spezielle Aspekte der Ökologie (zB Humanökologie; Abfallwirtschaftskonzept; Biobilanz eines Betriebes).

3.4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Probleme mit Hilfe mathematischer Methoden und Modelle bearbeiten und durch selbständiges logisches Denken lösen können;
  • Strichaufzählung
    algebraische und/oder grafische Ergebnisse problemorientiert interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz moderner Technologien praxisbezogene Beispiele und Themenstellungen aus der Wirtschaft, dem Finanzwesen und den Naturwissenschaften numerisch lösen und grafisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zahlenbereiche;

Numerisches Rechnen;

Rechnen mit Termen;

Rechnen mit Potenzen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen;

Lineare Funktion;

Lineare Gleichungssysteme;

Lineare Optimierung.

Quadratische Gleichungen;

Gleichungen höheren Grades;

Potenzfunktion.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

römisch zwei. Jahrgang:

Exponentielle und logarithmische Gleichungen;

Exponential- und Logarithmusfunktion.

Grundbegriffe der elementaren Geometrie;

Planimetrie, Stereometrie und Trigonometrie.

Folgen und Reihen;

Finanzmathematik.

Beschreibende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

römisch drei. Jahrgang:

Grenzwert;

Stetigkeit.

Differenzialrechnung;

Kosten- und Preistheorie.

Integralrechnung.

Wahrscheinlichkeitsrechnung;

Beurteilende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Schularbeiten:

römisch eins.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur und Kultur touristischer Destinationen kennen;
  • Strichaufzählung
    ein Bewusstsein für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einer Destination erlangen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Physische Geografie;

Stellung der Erde im Weltall;

Orientierung auf der Erde.

Großregionen der Erde:

Naturpotenzial;

Raum und Gesellschaft;

Politische und wirtschaftliche Integration;

Tourismus und Verkehr;

Krisengebiete.

Ausgewählte touristische Reisedestinationen.

Österreich.

Geografische Informationssysteme (GIS).

Reisewirtschaft:

Touristische Verkehrsunternehmen;

Verkehrspolitik;

Berufsbilder in der Reisewirtschaft.

4.2. TOURISMUS, MARKETING UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Methoden des Marketings anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
  • Strichaufzählung
    kundenorientiert denken können;
  • Strichaufzählung
    im Verkaufsgespräch überzeugen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
  • Strichaufzählung
    Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Tourismus:

System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;

Voraussetzungen für das touristische Angebot;

Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

Reiseorganisation:

Incoming und Outgoing;

Reiseveranstalter, Reisemittler;

Rechtsgrundlagen;

Arbeitsabläufe, Kundenberatung.

römisch zwei. Jahrgang:

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele;

Marktforschung, touristische Quellmärkte;

Markenentwicklung;

Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.

römisch drei. Jahrgang:

Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business;

Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte-, Neigungs- und Kongresstourismus.

Spezifische Fallbeispiele.

4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
  • Strichaufzählung
    unternehmens- und betriebsorientiert denken und entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterinnenführung/Mitarbeiterführung und des Qualitätsmanagements anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
  • Strichaufzählung
    themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich praxisgerecht bewerben können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;

Leistungsbereiche der Wirtschaft.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus;

Hotellerie (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Organisation; Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);

Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Formen der Veranlagung.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

Unternehmen:

Gründung, Finanzierung und Investition, Bewertung, Sanierung.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeitergespräch.

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmensführung (Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Personalmanagement, Kooperation und Konzentration);

Unternehmensbewertung, Feasibility Studies.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;

Wirtschaftliche Entwicklung;

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;

Geld und Währung;

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

4.4. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
  • Strichaufzählung
    die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standard- und Anwenderprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

Grundaufzeichnungen.

Personalverrechnung:

Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

römisch zwei. Jahrgang:

Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;

Kalkulationen.

Abrechnungssysteme.

Rechnungswesen des Reisebüros.

Jahresabschluss:

Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.

römisch drei. Jahrgang:

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;

Abgabeverfahren;

Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;

Zusammenarbeit mit dem/der Steuerberater/in (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen; Benchmarking;

Controlling im Reisebüro.

Schularbeiten:

römisch eins.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
  • Strichaufzählung
    über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und deren historische Wurzeln verstehen und zum Analysieren und kritischen Hinterfragen laufender Entwicklungen fähig sein;
  • Strichaufzählung
    für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
  • Strichaufzählung
    die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Rechtsstruktur Österreichs:

Stufenbau der Rechtsordnung.

Verwaltung.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen.

Allgemeines Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;

Konsumentenschutzrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren.

Strafrecht:

Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.

5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

5.1. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
  • Strichaufzählung
    im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden und Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.

Einkaufen, Bevorraten und Lagern.

Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;

Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;

Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.

Produktionsformen.

Geltende Hygienerichtlinien.

Lebensmittelrecht.

Ernährungsverhalten;

Folgen von Fehlernährung;

Aktuelle Ernährungstrends.

Grundzüge der Diätetik.

5.2. Küchenorganisation und Kochen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
  • Strichaufzählung
    Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild der Köchin/des Koches;

Küchenbrigade;

Grundlagen der Küchenorganisation;

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene;

Unfallverhütung und Brandschutz;

Einrichtung und Inventar;

Fachsprache;

Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten;

Kochtechnische Grundfertigkeiten;

Grundzubereitungsarbeiten;

Grundteige und -massen;

Erweiterte Grundzubereitungsarten;

Nationale Speisen unter Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte;

Menüplanung;

Einkauf und Lagerung;

Lebensmittelrecht;

Gemeinschaftsverpflegung.

römisch zwei. Jahrgang:

Internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends;

Verwendung von Convenience Produkten;

Innovative Kochtechniken;

Ausgewählte Zubereitungsarten;

A la carte-Küche;

Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen;

Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller Technologien;

Buffet, Bankett, Catering;

Küchenorganisation und Zeitmanagement;

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

5.3. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
  • Strichaufzählung
    die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhältige Getränke.

Biere.

Grundzüge der Weinproduktion;

Weinbauland Österreich;

Ausgewählte internationale Weinbauländer.

Versetzte Weine.

Spirituosen.

Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    dem Berufsbild Restaurantfachfrau/Restaurantmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes.

Hygienerichtlinien im Betrieb.

Unfallverhütung.

Tischkultur.

Gedeckarten.

Tischgestaltung.

Grundlagen der Serviceorganisation.

Servierarten und –systeme.

Inventar und Mise en place.

Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

Tageszeitbezogene Servierabläufe.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Einfaches Getränkeservice.

Flaschenweinservice.

Kaffeehauskultur.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Harmonie von Speisen und Getränken.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

Service von Spezialgerichten.

Menü- und à la carte Service.

Tätigkeiten am Tisch des Gastes.

Buffet, Bankett, Catering.

Tagesbetreuung.

Tätigkeiten in der Bar.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

Verrechnung mit dem Gast.

Beschwerdemanagement.

6. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Führungsaufgaben wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.

Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch zwei. Jahrgang:

Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten.

Fachsprache.

Branchenübliche Software.

7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte.

Umweltmanagement.

Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Berufsfeldbezogene Netzwerke.

römisch zwei. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Themenparks und Freizeitanlagen.

Analyse touristischer Konzepte.

Messemanagement.

Qualitätsmanagement.

römisch drei. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte; Benchmarking.

Beschwerdemanagement.

Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Trends in der Hotellerie und Gastronomie.

Kooperationen in der Hotellerie.

Reservierungssysteme.

Instandhaltung und Umweltmanagement.

römisch zwei. Jahrgang:

Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes:

Erstellung eines Businessplanes;

Pre-opening Planung, Opening.

Veranstaltungsmanagement.

Reservierungssysteme.

römisch drei. Jahrgang:

Beschwerdemanagement.

Revenue-Management.

Qualitätsmanagement.

Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Sub-Litera, j, e eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Im RIS seit

28.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2014

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40111149