Rechtstracker.at

Anl. 7/7

Fassungen
24.12.2003 bis 31.08.2006 — BGBl. II Nr. 571/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 7/712.11.201431.08.2018 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 7/701.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 324/2009
Anl. 7/705.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 7/701.09.200704.05.2009 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.200631.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 320/2006 · 2 Dokumente
Anl. 7/724.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 7/701.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 7/701.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 7/701.09.199831.08.1999 § → § BGBl. II Nr. 314/1998
Anl. 7/701.09.199731.08.1998 § → § · 1 Dokument
Anl. 7/701.09.199531.08.1997 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 2 Dokumente
Anl. 7/730.10.199331.08.1997 § → § BGBl. Nr. 734/1993
Anl. 7/701.09.198929.10.1993 § → § BGBl. Nr. 571/1989
Anl. 7/710.10.198731.08.1989 BGBl. Nr. 487/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7 /, 7

Inkrafttretensdatum

24.12.2003BGBl. II Nr. 571/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. II Nr. 320/2006

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage 7.7

                                                       --------------

                     AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS

                           I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                    Wochenstunden               ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                      Jahrgang                 tungs-

                                                               gruppe

                                   I.    II.    III.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ...................   2      2      2       6     (III)

2. Deutsch ....................   2      2      2              (I)

3. Englisch ...................   3      2      3              (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

    *1) *2) ....................   3      3      3              (I)

5. Geschichte und Kultur ......   -      2      2              III

6. Biologie und Ökologie ......   2      -      -              III

7. Mathematik und angewandte

    Mathematik .................   3      2      3              (I)

8. Tourismusgeographie ........   -      -      3              III

9. Tourismus und Marketing ....   -      2      2              II

10. Verkehr und Reisebüro ......   -      2      2              III

11. Betriebswirtschaft,

    Volkswirtschaft und

    gastgewerbliche

    Betriebslehre ..............   2      2      2              II

12. Rechnungswesen und

    Controlling *3) ............   2      3      3               I

13. Politische Bildung und Recht   -      -      2              III

14. Ernährung ..................   1      -      -              III

15. Küchenführung und

    -organisation *2) *3) ......   4      4      -              IV

16. Getränke ...................   1      -      -              III

17. Restaurant *2) *3) .........   3      2      -              IV

18. Betriebspraktikum ..........   2      2      -             (Va)

19. Leibesübungen und sportliche

    Animation ..................   2      2      2              IVa

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *4)

   Dritte lebende Fremdsprache

   *1) .........................   3      2      3              (I)

   Fremdsprachen und Wirtschaft

   *1) .........................   3      2      3               I

   Hotelmanagement .............   3      2      3               I

   Touristisches Management ....   3      2      3              II

   Gastronomiemanagement .......   3      2      3              IVa

   Kulturelle Animation ........   3      2      3              III

   Sport .......................   3      2      3              IVa

   Städtetourismus und

   Eventmanagement .............   3      2      3              II

   Medieninformatik ............   3      2      3               I

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *4)          2      2      2

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß ......                                *5)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar *1) ..                                 I

     Betriebsorganisatorisches

     Seminar ...................                                 I

     Allgemeinbildendes Seminar                                 III

     Fachtheoretisches Seminar .                                III

     Praxisseminar .............                                IV

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtwochenstundenzahl       32-37   32-37   32-37      106 *4)

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 4 Monate Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik .....................   1      1      1       3       V

Chorgesang .....................   1      1      1       3       V

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Englisch .......................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Zweite lebende Fremdsprache *1)   (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .....................  (2)    (2)    (-)     (4)     (I)

Rechnungswesen und Controlling .  (2)    (2)    (-)     (4)      I

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl

im schulautonomen Bereich.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*5) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 73 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventen einer Lehre in den Berufen Koch, Kellner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung bei Erfüllung der Voraussetzungen laut Schulorganisationsgesetz.

Absolventen der Hotelfachschule sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung`, „Getränke” und „Betriebspraktikum” sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation” und „Restaurant” befreit.

Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im römisch eins. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung” und „Getränke” und im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation” und „Restaurant” befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Kellner sind im römisch eins. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke” sowie im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Restaurant” befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Koch sind im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenführung und Organisation” befreit.

Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventen der Tourismusfachschule, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistenten abzulegen; Kellner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenführung und Organisation”, Köche nur im Prüfungsgebiet „Restaurant” eine Vorprüfung abzulegen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zum Tourismus herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Bekanntgabe gemäß Paragraph 2, des Religionsunterrichtsgesetzes

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung
Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache , Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik mit Bezug

zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

römisch drei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis (Restaurant, Gastronomie, Rezeption).

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch zwei. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorherrschendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Arbeitswelt.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle

Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichische und internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

römisch drei. Jahrgang:

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt.

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Genetik:

Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie; Humangenetik.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.

Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natürliche und künstliche Ökosysteme.

Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.

Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus.

Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie:

Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen; Raumklima und Erholung;

Stadtökologie.

  1. Ziffer 7
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch zwei. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

römisch drei. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
  • Strichaufzählung
    umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Orientierung auf der Erde.

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung.

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

Natur- und Kulturgeographie Europas:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische und außereuropäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

  1. Ziffer 9
    TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische

Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).

Medienauswahl.

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger.

Berufsbilder im Marketing.

römisch drei. Jahrgang:

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;

beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

10. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Funktionen die Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
  • Strichaufzählung
    sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Reisebüro:

Betriebsformen. Unternehmungen. Organisationen. Rechtsgrundlagen.

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Reisebüro:

Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE

BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit,

Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe.

Personeller Aufbau; Entlohnung.

Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen

(Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung;

Verwahrungsvertrag.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). Unternehmensgründung; Rechtsformen;

Einflußfaktoren bei der Wahl der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Beschaffung und Lagerung:

Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsverfahren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).

Wirtschaftssektoren.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe,

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

römisch drei. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

  1. Ziffer 12
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung.

Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von

Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und -verbuchung; Personalverpflegung;

Eigenverbrauch.

Personalverrechnung im Gastgewerbe:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle, Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Jahresabschluß:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung.

römisch zwei. Jahrgang:

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Rückstellungen;

Rechnungsabgrenzungen;

Jahresabschluß von Einzelunternehmungen.

Erlös- und Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

römisch drei. Jahrgang:

Rechnungswesen des Reisebüros:

Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.

Controlling:

Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Bilanztheorie:

Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.

Jahresabschluß:

Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und steuerlicher

Investitionsbegünstigungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere

in gastgewerblichen Betrieben.

Tabellarische und graphische Ermittlung des Betriebsergebnisses.

Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben; gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

14. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
  • Strichaufzählung
    um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
  • Strichaufzählung
    die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
  • Strichaufzählung
    sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Ernährung:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung. Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

  • Strichaufzählung
    kohlenhydratreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Fette,
  • Strichaufzählung
    eiweißreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
  • Strichaufzählung
    der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

  1. Ziffer 15
    KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
  • Strichaufzählung
    die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
  • Strichaufzählung
    zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Küchenorganisation:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. Küchenbrigade. Einkauf, Übernahme und Lagerung und Verwaltung von Lebensmitteln. Warenverwertung.

Berechnung der Wareneinsatzkosten; Mengen- und Preiskalkulation. Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Konservierungstechniken.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren.

Kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Saucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Salate, Marinaden, Dressings; Eiergerichte; Käseverarbeitung; Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, kalte und warme Süßspeisen; Speiseeisgerichte.

Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien; Haus- und Wildgeflügel, Wild. Süßwasser- und Seefische.

Frühstücksbüffet.

römisch zwei. Jahrgang:

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering. Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Projektierung von Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.

Zubereitung:

Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen.

Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-carte-Gerichte, Spezialitäten.

Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche.

Spezielle Kostformen.

16. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
  • Strichaufzählung
    Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
  • Strichaufzählung
    Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine (Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen);

versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronische gesteuerte Ausschankanlagen.

17. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
  • Strichaufzählung
    die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung.

Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office).

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe.

Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke);

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

Frühstücksservice, Getränkeservice. Etagenservice; Kaffeehausservice;

Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken, Verkaufsgespräch).

Gästeberatung:

Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

römisch zwei. Jahrgang:

Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Fertigkeiten:

Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Gästeberatung

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit

EDV-Unterstützung.

18. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing”, „Verkehr und Reisebüro”, „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre”, „Rechnungswesen und Controlling”, „Ernährung”, „Küchenführung und -organisation”, „Getränke” und „Restaurant” in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

  1. Ziffer 19
    LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION

Lehrplan für Leibesübungen Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation”:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Englisch und der zweiten lebenden Fremdsprache

  • Strichaufzählung
    eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
  • Strichaufzählung
    einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
  • Strichaufzählung
    Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
  • Strichaufzählung
    über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums. Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food & Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

römisch zwei. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail. Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Artwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

römisch drei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Aufteilung der Wochenstunden:

Die Aufteilung der Wochenstunden erfolgt je nach Vorkenntnissen der Schüler in der zweiten Fremdsprache von der Schule. Grundsätzlich sollte für jede Sprache die Hälfte der Stundenanzahl in Anspruch genommen werden.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewußter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Gastronomie und Umwelt:

F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung.

Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter

Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.

Housekeeping:

Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,

Dienstplangestaltung.

Front Office:

Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.

Geschäftsanbahnung, Guest-History;

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrgangs.

römisch zwei. Jahrgang:

Angewandtes Finanzmanagement:

Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.

Veranstaltungsmanagement:

Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.

Betriebsgründung:

Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrgangs.

römisch drei. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Interpretation von Kennzahlen und Controlling.

Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).

Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).

Strategisches Personalmanagement:

Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrgangs.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

TOURISTISCHES MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Aufgaben in den Bereichen
    • Strichaufzählung
      allgemeine Tourismusverwaltung,
    • Strichaufzählung
      Reiseveranstaltung und -vermittlung,
    • Strichaufzählung
      touristische Personenbeförderung,
    • Strichaufzählung
      Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
    • Strichaufzählung
      Verwaltung von Freizeitanlagen
    unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Touristik und Umwelt.

Tourismus der Region: Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.

Probeführungen.

Tourismusbüro:

Örtliche und regionale Informationen.

Unternehmungen:

Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.

Informationsmittel:

Österreichische Kursbücher.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrganges.

römisch zwei. Jahrgang:

Reisebüro:

Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.

Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.

Informationsmittel:

Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.

Touristik-Geographie:

Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.

Counter:

Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,

Verrechnung, Nachbetreuung.

Touristikveranstaltungen:

Besuch, Teilnahme, Auswertung.

Reiseleitung:

Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische

Aufgaben, Führungsaufgaben.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Tagungen, Seminare, Kongresse:

Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale

und internationale Organisationen.

Ausstellungen, Messen:

Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,

betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.

Tourismusmanagement:

Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der

örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

GASTRONOMIEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    selbständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können;
  • Strichaufzählung
    alle im Gastronomiebereich anfallenden Tätigkeiten ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Mitarbeiterführung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Nährwertberechnungen durchführen können und grundlegende Kenntnisse über Diätetik und Schonkost praktisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben eines Sommeliers wahrnehmen können und einen Weinkeller aufbauen, organisieren und verwalten können;
  • Strichaufzählung
    Verkaufshilfen, wie zB Speise- und Getränkekarten, gestalten können;
  • Strichaufzählung
    sich der Bedeutung guter Umgangsformen und der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Geschichte und Entwicklung der Kochkunst;

Menügrundplan, Menüarten, Speisengruppen (vor allem der österreichischen Küche).

Mahlzeiten des Tages aus internationaler Sicht.

Pflege und Präsentation von Käse; Verkaufsgespräche; Speise- und Getränkekarten für verschiedene Gelegenheiten (Inhalt, optische Gestaltung, gesetzliche Bestimmungen).

Organisation:

Einkauf typischer Waren.

Berechnung des Wareneinsatzes.

Weinkeller (Organisationsformen, Einkauf, Verwaltung, Schulweinkeller).

römisch zwei. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Nährwertberechnungen anhand von Nährwerttabellen;

Speisen und Menüs, die sowohl leichte Vollkost als auch Vital- und Normalkost umfassen; Diätetik und Schonkost.

Typische Speisen und Menüfolgen inklusive der Speisekartengestaltung aus den Bereichen Brunch, Wiener Beisel usw.

Aufgaben eines Sommeliers.

Rauchwaren (Bedeutung in der Gastronomie, Rauchen und Gesundheit).

Verkaufsgespräche.

Organisation:

Marktangebot im Bereich der Getränke; Anlegen eines Weinkellers;

EDV-Anwendung im Weinkeller.

römisch drei. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Praktische Übungen zu Büffetabläufen und Menüfolgen.

Spezialitätenkarten in mindestens vier Sprachen.

Sales tools in der Gastronomie.

Internationale Getränkespezialitäten.

Reklamationen (Auseinandersetzung mit reklamierenden Gästen -

Rollenspiel; Wiedergutmachungen auf Grund von Reklamationen).

Das Kind als Gast.

Organisation:

Büffetplanung (Organisations- und Dienstpläne).

Erstellen von Programmen für die Begleiter bei Tagungen und Kongressen.

KULTURELLE ANIMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
  • Strichaufzählung
    erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente” Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
  • Strichaufzählung
    Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).

Bereiche:

Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.

Österreichisches Kulturangebot:

Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch eins. Jahrganges.

römisch zwei. Jahrgang:

Angebotselemente:

Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender;

Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.

Kulturpflege und Kulturpolitik:

Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.

Musische und handwerkliche Animation:

Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,

Workshops, kreative Kursprogramme.

Kulturhistorische Animation:

„Zeitreisen”; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;

Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.

Kulturmarketing:

Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung

und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Sportarten jenes Können und jene Kenntnisse erwerben, die ihn befähigen, andere zum Sport anzuregen, Bewegungsformen vorzuzeigen und anderen die Sportausübung zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    durch eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften die körperlichen Voraussetzungen, die für die Ausübung der jeweiligen speziellen Sportart nötig sind, erwerben;
  • Strichaufzählung
    den gesundheitlichen und freizeitpädagogischen Aspekt sowie die Bedeutung der körperlichen Fitness erkennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

römisch drei. Jahrgang:

Ausgewählte Lehrbereiche des Pflichtgegenstandes „Leibesübungen und sportliche Anmiation” unter Einbeziehung einer vertiefenden Grundausbildung im gewählten Schwerpunktbereich.

Ausbildungsschwerpunkt

STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
  • Strichaufzählung
    die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
  • Strichaufzählung
    Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Städtetourismus:

Entwicklung, Strukturmerkmale und Perspektiven, Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit, Zielgruppen und Reisemotive, touristisches, kulturelles und freizeitmäßiges Potential von Städten.

Tourismus in österreichischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Österreichische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Kundenorientiertes Verhalten:

Formen der Animation, Beratung und Präsentation, Konfliktmanagement.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch eins. Jahrgangs.

römisch zwei. Jahrgang:

Kulturtourismus:

Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Kulturpolitik und Kulturmanagement, Arten des Kulturtourismus (Event- und Festivaltourismus, Studien- und Sprachreisen, Thementourismus).

Tourismus in europäischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Europäische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Veranstaltungsorganisation:

Zielsetzung, Planung und Durchführung, Finanzierung, Public Relations, Erfolgskontrolle.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrgangs.

römisch drei. Jahrgang:

Geschäftstourismus:

Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Arten des Geschäftstourismus (Kongress-, Tagungs- und Seminartourismus, Incentives, Messe- und Ausstellungstourismus).

Tourismus in außereuropäischen Städten:

Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.

Asiatische und amerikanische Gäste:

Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.

Städtemarketing:

Primär- und sekundärstatistische Methoden und Strategien, Public Relations, neue Tourismusentwicklungen.

Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des römisch drei. Jahrgangs.

Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der

Informationstechnologien kennen und beschreiben können;

  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene

Anforderungen eingesetzt werden soll;

  • Strichaufzählung
    das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken

optimal nutzen können;

  • Strichaufzählung
    unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet

umsetzen können;

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Multimedia beurteilen und an

Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;

  • Strichaufzählung
    bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations-

und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;

  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen

können;

  • Strichaufzählung
    auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche

und kostengünstige Behebung ermöglichen können;

  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik

zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme

verstehen;

  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die

Informationstechnik Schritt halten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Internet:

Zugang zu Telekommunikationsdiensten:

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste:

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management:

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites.

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien:

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation:

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt:

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

römisch zwei. Jahrgang:

Internet:

Website Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen:

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung);

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia:

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).

Projekt(e):

zu den Bereichen des römisch zwei. Jahrganges.

römisch drei. Jahrgang:

Multimedia:

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e):

zu den Bereichen des römisch drei. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
  • Strichaufzählung
    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit
auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, ,wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen

Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu

vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem römisch eins. und römisch zwei. und dem römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von jeweils zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Absolventen von Fachschulen (ausgenommen Handelsschulen) sowie Absolventen einer Lehre sind Praktika, die nach Abschluß der Fachschule bzw. nach Ablegung der Lehrabschlußprüfung abgeleistet wurden, bis zum Ausmaß von zwei Monaten auf die viermonatige Gesamtdauer des Pflichtpraktikums anzurechnen.
Die Praktika sind nach Möglichkeit in jenen Bereichen der Tourismuswirtschaft abzulegen, die durch eine vorangehende Ausbildung nicht abgedeckt sind.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktaufnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40048112