Anlage 7
Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung der
zur Externistenreifeprüfung Externistenreifeprüfung/Externistenreife- und Diplomprüfung
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.)
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. Nr. 130/1989 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 7 wird nach dem Wort „Externistenreifeprüfung“ die Wendung „/Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ eingefügt.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 125/1997 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: In der Anlage 7 wird die Wendung „Externistenreife- und Befähigungsprüfung“ durch die Wendung „Externistenreife- und Diplomprüfung“ ersetzt.“)