BGBl. III Nr. 98/2008
Annahme Internationaler Gesundheitsvorschriften (2005)
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme Internationaler Gesundheitsvorschriften (2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 9neu
ANLAGE 9
DIESES DOKUMENT IST TEIL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, VERKÜNDET DURCH DIE INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT – ORGANISATION 1
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, ABSCHNITT ÜBER GESUNDHEIT
Anmerkung, Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)
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1 Bei der zweiten Tagung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe kam eine informelle Arbeitsgruppe zusammen und empfahl Änderungen dieses Dokuments, welche die WHO der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur ge- bührenden Berücksichtigung übermitteln wird.