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BGBl. Nr. 274/1962

kundgemacht 21.09.1962 RIS↗
274. Verordnung: Literarische Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 6. September 1962 über die literarischen Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.
Kundmachung BGBl. Nr. 274/1962× zu Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgänge×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgänge neu § 0↗RIS↗