Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 123/1977

kundgemacht 21.03.1977 RIS↗
123. Kundmachung: Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich auf Griechenland und die Türkei
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. März 1977 betreffend die Anwendung des am 11. Juni 1975 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich auf Griechenland und die Türkei
Kundmachung BGBl. Nr. 123/1977× zu EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr×

Änderungen durch diese Kundmachung

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 22.03.1977 · idF BGBl. Nr. 123/1977 Art. 1↗RIS↗

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei anderseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, ab 1. Jänner 1977 auf den Warenverkehr mit Griechenland und der Türkei anzuwenden.