Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 123/1977Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1977,
Inkrafttretensdatum
22.03.1977
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. März 1977 betreffend die Anwendung des am 11. Juni 1975 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich *) auf Griechenland und die Türkei
StF: BGBl. Nr. 123/1977
Präambel/Promulgationsklausel
________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 180/1976*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1976,
Beachte
Das Abkommen zwischen Österreich und der EWG zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EWG einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich, BGBl. Nr. 180/1976 ist vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt, daher auch diese Kundmachung.Das Abkommen zwischen Österreich und der EWG zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EWG einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1976, ist vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt, daher auch diese Kundmachung.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2013
Dokumentnummer
NOR11006645
alte Dokumentnummer
N5197710325W