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BGBl. Nr. 125/1977

kundgemacht 21.03.1977 RIS↗
125. Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
Kundmachung BGBl. Nr. 125/1977× zu Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien neu § 0↗RIS↗