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Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Fassungen (Gesetz)
ab 22.03.1977 — BGBl. Nr. 125/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute22.03.1977 BGBl. Nr. 125/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1977,

Typ

Vertrag – Jordanien

Inkrafttretensdatum

22.03.1977

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien

StF: BGBl. Nr. 125/1977

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, am 22. März 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2015

Gesetzesnummer

10006533

Dokumentnummer

NOR11006646

alte Dokumentnummer

N5197710367W