Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 125/1977Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1977,
Inkrafttretensdatum
22.03.1977
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
StF: BGBl. Nr. 125/1977
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 am 22. März 1977 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, am 22. März 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR11006646
alte Dokumentnummer
N5197710367W