BGBl. Nr. 25/1986
25. Abkommen über die wirtschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit zwischen der Republik Zypern und der Republik Österreich
ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, TECHNISCHE UND INDUSTRIELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ZYPERN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die vertragschließenden Parteien werden die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern im Hinblick auf die Förderung und Diversifizierung bestehender Handels- und Wirtschaftsbeziehungen ausbauen, verstärken und fördern.