BGBl. III Nr. 135/2004
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden gemäß diesem Abkommen in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit auf Basis von Gleichberechtigung und gegenseitigem Nutzen fördern.