Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2004,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik
StF: BGBl. III Nr. 135/2004 (NR: GP XXII RV 371 AB 481 S. 61. BR: AB 7054 S. 710.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Abkommens wurden am 19. April 2004 bzw. am 4. Oktober 2004 abgegeben; das Abkommen wird gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, nachstehend „Vertragsparteien“ genannt, haben,
geleitet vom Bestreben zur Entwicklung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und technischen Bereich, vom Bestreben der Vertiefung der Freundschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern sowie von der Absicht, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zum Wohle beider Staaten zu fördern,
in der Erkenntnis, dass die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit ein wichtiger Bestandteil der bilateralen Beziehungen ist und
mit Rücksicht auf die historischen Verbindungen einerseits und im Hinblick auf die von der Ukraine angestrebte europäische Perspektive, die von Österreich unterstützt wird, andererseits,
Folgendes vereinbart: