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BGBl. III Nr. 164/2006

kundgemacht 06.11.2006 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Kundmachung BGBl. III Nr. 164/2006× zu Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.2006 · idF BGBl. III Nr. 164/2006 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

(1) Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Institutionen im Schul- und Hochschulwesen, in der Entwicklung der Künste sowie in der Kultur im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens und begrüßen und unterstützen auch die Zusammenarbeit in den genannten Gebieten auf regionaler und lokaler Ebene.

(2) Die Vertragsparteien begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen ihren Institutionen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung.