Kurztitel
Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 164/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2006,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
StF: BGBl. III Nr. 164/2006 (NR: GP XXII RV 1443 AB 1604 S. 158. BR: AB 7620 S. 737.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. August bzw. 30. August 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2006 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 17. August bzw. 30. August 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und der Ministerrat der Republik Albanien (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –
im Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft bestmöglich zu fördern und zu entwickeln,
in der Überzeugung, dass eine solche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten beitragen kann,
im Bewusstsein, dass ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Abkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird,
haben folgendes vereinbart: