Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 164/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1
(1) Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Institutionen im Schul- und Hochschulwesen, in der Entwicklung der Künste sowie in der Kultur im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens und begrüßen und unterstützen auch die Zusammenarbeit in den genannten Gebieten auf regionaler und lokaler Ebene.
(2) Die Vertragsparteien begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen ihren Institutionen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017
Dokumentnummer
NOR40084976