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BGBl. III Nr. 56/2010

kundgemacht 17.06.2010 RIS↗Parlament↗
Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und am Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Kundmachung BGBl. III Nr. 56/2010× zu Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage, Protokoll und Schlussakte×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage, Protokoll und Schlussakte 28 § 0↗RIS↗
Art. 1geändertÜberschrift (neu); Abs 1 bis Abs 3; Abs 5 Z 6, Schlussteil
in Kraft 01.12.1975 – 05.06.2010 · idF BGBl. Nr. 29/1976 · danach: BGBl. III Nr. 56/2010 Art. 1↗RIS↗
in Kraft ab 06.06.2010 · idF BGBl. III Nr. 56/2010 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Errichtung, Rat, Mitgliedsstaaten, Sitz des Zentrums, Sprachen
(1) Es wird ein Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage errichtet, im folgenden als „Zentrum” „Zentrum“ bezeichnet.
(2) Die Organe des Zentrums sind der Rat und der Direktor Generaldirektor. Der Rat wird von einem Beratenden Wissenschaftsausschuß und einem Finanzausschuß unterstützt. Diese Organe und Ausschüsse üben ihre Befugnisse innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen aus, die in diesem Übereinkommen festgelegt sind.
(3) Die Mitglieder des Zentrums, im folgenden als „Mitgliedstaaten” „Mitgliedstaaten“ bezeichnet, sind die Staaten, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind.
(4) Das Zentrum besitzt Rechtspersönlichkeit im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates. Es kann insbesondere Verträge schließen, bewegliche und unbewegliche Sachen erwerben oder veräußern sowie vor Gericht auftreten.
(5) Der Sitz des Zentrums befindet sich in Shinfield Park bei Reading (Berkshire) im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sofern der Rat nicht gemäß Artikel 6(1)(g) anderweitig entscheidet.
(6). Die Amtssprachen des Zentrums sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch die Amtssprachen der Mitgliedsstaaten.
Die Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Der Rat bestimmt, inwieweit die Amtssprachen bzw. die Arbeitssprachen verwendet werden. Der Rat bestimmt gemäß Artikel 6(2)(1), inwieweit die Amtsprachen bzw. die Arbeitssprachen Verwendet werden.