BGBl. III Nr. 51/2012
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt vom 28. April 2004, in der Fassung des Notenwechsels vom 10. und 15. September 2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt vom 28. April 2004, in der Fassung des Notenwechsels vom 10. und 15. September 2008
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1geändertlit a, Schlussteil (neu), lit b, lit c, lit d; Abs 2 (neu)
Artikel 1
a) am Grenzübergang Hohenau - Moravský Sväty Jan eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich bzw. eine slowakische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik
Am Grenzübergang Hohenau – Moravský Svätý Ján, eine slowakische Abfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich.
b) am Grenzübergang Berg - Bratislava-Petržalka eine gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
Am Grenzübergang Berg – Bratislava – Petržalka eine slowakische Grenzabfertigungsstelle und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich.
c) am Grenzübergang Kittsee - Bratislava-Jarovce eine gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
Am Grenzübergang Kittsee – Bratislava – Jarovce eine slowakische Grenzabfertigungsstelle und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich.
d) am Grenzübergang Kittsee - Bratislava-Jarovce (Autobahn) eine gemeinsame Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik(2) Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in Anlage 1 festgelegt.
Am Grenzübergang Kittsee – Bratislava – Jarovce (Autobahn) eine slowakische Grenzabfertigungsstelle und eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Slowakischen Republik.
(2)
Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in Anlage 1 festgelegt.