BGBl. III Nr. 188/2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Gemeinschaftsproduktionen
Gemeinschaftsproduktionen im Sinne dieses Abkommens sind Kinofilme auf beliebigem Träger – einschließlich Spielfilme, Animationsfilme und Dokumentarfilme –, die den für die Filmwirtschaft in jeder der beteiligten Vertragsparteien geltenden Bestimmungen entsprechen und zur kommerziellen Auswertung bestimmt sind.